26-Jähriger mit Axthieben beim Schlafen ermordet: So lautet das Urteil

Von Maurice Dirker

Kassel - Im Fall des Axtmordes im nordhessischen Kassel ist der Angeklagte am Donnerstag zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Der 29-jährige Angeklagte hatte bereits zum Prozessauftakt eingeräumt, das 26-jährige Opfer umgebracht zu haben.
Der 29-jährige Angeklagte hatte bereits zum Prozessauftakt eingeräumt, das 26-jährige Opfer umgebracht zu haben.  © Maurice Dirker/dpa

Die Kammer des Landgerichts Kassel sah es als erwiesen an, dass der 29-Jährige seinen Mitbewohner aus Eifersucht mit zwei Axthieben heimtückisch ermordete, als dieser schlief.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte hatte in seinem letzten Wort aber angekündigt, das Urteil akzeptieren zu wollen.

Bereits zum Prozessauftakt hatte der Bulgare eingeräumt, den 26-Jährigen im Juni 2024 umgebracht zu haben. Später zerteilte er die Leiche und versteckte sie in der Nähe des Herkules sowie auf dem ehemaligen Gelände der Bundesgartenschau (Buga) an der Fulda.

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Anders als von der Anklageseite vorgeworfen und nun auch vom Gericht bestätigt, hatte der Bulgare behauptet, der Tat sei ein Streit über Kokain unmittelbar vorausgegangen.

Die Verteidigung hatte sich daher für eine Verurteilung wegen Totschlags und eine Freiheitsstrafe von höchstens zehn Jahren ausgesprochen. Nach Auffassung des Gerichtes sprachen allerdings verschiedene Indizien gegen diese Version der Tat.

Die Familie des Toten trug weiße T-Shirts mit einem Bild des Opfers und der Aufschrift "Wir glauben an die Gerechtigkeit". Während der Urteilsverkündung flossen Tränen und die Angehörigen klammerten sich aneinander.

Titelfoto: Maurice Dirker/dpa

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