Von Christine Schultze
Bad Nauheim - Nach dem mutmaßlichen Doppelmord im April in Bad Nauheim ist Anklage gegen den 29-jährigen mutmaßlichen Schützen und seinen älteren Bruder erhoben worden.
Dem Jüngeren werde heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen in zwei Fällen zur Last gelegt und seinem 36 Jahre alten Bruder Beihilfe, teilte die Staatsanwaltschaft Gießen mit.
Während der 29-Jährige die Tat nach Behördenangaben kurz nach seiner Festnahme eingeräumt hatte, bestreitet der 36-Jährige, Beihilfe geleistet zu haben.
Am Karsamstag dieses Jahres (19. April) soll der Jüngere laut Anklage die beiden 28 und 59 Jahre alten Opfer vor ihrem Wohnhaus in Bad Nauheim überrascht und mit mindestens zehn Schüssen getötet haben.
Die Männer starben noch am Tatort an schweren inneren Verletzungen. Sie waren auf dem Rasen vor dem Mehrfamilienhaus gefunden worden. Die beiden Opfer gehörten zu einer Familie: Einer der Männer war ein Schwiegersohn des anderen.
Ermittler vermuten Vergeltungsakt
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Tat aus Rache geschah. Ein Angehöriger der Opfer soll Ende Februar in der Türkei den Vater der angeklagten Brüder getötet haben. Der mutmaßliche Doppelmord sei also offenbar ein "Vergeltungsakt" gewesen, bekräftigte die Staatsanwaltschaft frühere Angaben.
Vor der Tat soll der 36-Jährige seinen jüngeren Bruder unterstützt haben. Bei ihnen sowie den Opfern handelt es sich um türkische Staatsangehörige.
Der mutmaßliche Schütze hatte sich einige Tage nach der Tat bei der Polizei im Hanauer Stadtteil Großauheim nach intensiven Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen selbst gestellt.
Tat löste Großeinsatz der Polizei aus
Die Tat am Karsamstag, die auch einen Großeinsatz der Polizei auslöste, hatte Nachbarn aufgeschreckt. Zeugen hatten am frühen Abend des 19. April über den Polizeinotruf mehrere Schussgeräusche gemeldet.
Bei den Ermittlungen sei auch eine Pistole sichergestellt worden, bei der es sich möglicherweise um die Tatwaffe handele. Ballistische Untersuchungen dazu dauern derzeit nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch an.