Ehefrau erwürgt: So lange muss 50-jähriger Mörder in Haft

Stuttgart - Nach dem Mord an seiner getrennt von ihm lebenden Ehefrau ist ein 50 Jahre alter Mann aus Sindelfingen zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Nach der Tat hatte der Serbe seine Verantwortung für den Tod der Frau eingeräumt, aber Erinnerungslücken angegeben. Für die Kammer unglaubwürdig. (Archiv)
Nach der Tat hatte der Serbe seine Verantwortung für den Tod der Frau eingeräumt, aber Erinnerungslücken angegeben. Für die Kammer unglaubwürdig. (Archiv)  © Sebastian Gollnow/dpa

Er habe seine Frau nach Angaben des Stuttgarter Landgerichts im vergangenen August erwürgt, weil sich diese von ihm getrennt und mehrere neue Partner kennengelernt habe.

Nach der Tat hatte der Serbe seine Verantwortung für den Tod der Frau eingeräumt, im Prozess aber Erinnerungslücken angegeben.

Die Kammer bezeichnete diese Aussage bei der Urteilsverkündung am Freitag aber als unglaubwürdig.

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Nach Einschätzung des Vorsitzenden Richters leidet der Verurteilte an einem ausgeprägten Narzissmus - er besitze demnach ein gestiegenes Kontrollbedürfnis.

Seine Frau schloss er nach der Hochzeit jahrelang von allen gesellschaftlichen Bedürfnissen aus.

Nach der Kündigung des gelernten Metallfacharbeiters wegen einer Schlägerei und der erfolgreichen Bewerbung der Frau bei einem Pflegeheim hätten sich die Gewichte in der Beziehung allerdings verändert.

"Wenn sich in einer Ehe die Kraftzentren verschieben, verschieben sich die Verhaltensweisen der Ehepartner", sagte der Richter. "Und das führt in diesem Fall in die Katastrophe."

Mord-Opfer starb erst nach minutenlangem Todeskampf

Als Folge habe sich ein Graben zwischen den beiden aufgetan. "Die ehelichen Verhältnisse waren geprägt von Beleidigungen, Streit und Todesdrohungen", sagte der Richter.

Die Frau habe sich unter anderem in Beziehungen geflüchtet, von denen ihr Mann allerdings durch das Bespitzeln ihres Handys erfahren und ihr gedroht habe, bis sie ausgezogen sei. Ein späteres Annäherungsverbot habe er wiederholt gebrochen.

"Wir wissen nicht, wie und wann und unter welchen Umständen der Angeklagte die Wohnung des Opfers betreten hat", sagte der Richter weiter. Seine DNA-Spuren an einer Kaffeetasse ließen aber darauf schließen, dass die Frau ihn in die Wohnung gelassen habe. Dort sei sie erst nach minutenlangem Todeskampf gestorben.

Titelfoto: Sebastian Gollnow/dpa

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