Nach Mord an Fabian (†8): Anwalt der Verdächtigen reicht Beschwerde ein

Von Helmut Reuter

Güstrow - Der Anwalt der im Fall Fabian (†8) wegen Mordverdachts inhaftierten Frau hat Beschwerde gegen die Ablehnung der Haftentlassung seiner Mandantin eingereicht.

Am 3. Dezember wurde der Haftbefehl bestätigt. Die Verdächtige wurde mit einem Fahrzeug der Justizvollzugsanstalt zum Amtsgericht gebracht.
Am 3. Dezember wurde der Haftbefehl bestätigt. Die Verdächtige wurde mit einem Fahrzeug der Justizvollzugsanstalt zum Amtsgericht gebracht.  © Bernd Wüstneck/dpa

Das Amtsgericht Rostock bestätigt den Eingang der Haftbeschwerde. Anwalt Andreas Ohm hatte den Schritt bereits unmittelbar nach der Bestätigung des Haftbefehls durch das Amtsgericht am 3. Dezember angekündigt.

Er hatte seinen Haftprüfungsantrag unter anderem damit begründet, dass den Haftgründen nur Indizien zugrunde lägen. Eine Haftrichterin am Amtsgericht hatte den Haftbefehl am 3. Dezember aber aufrechterhalten.

Mit der Beschwerde will der Anwalt nun den Haftbefehl vom Landgericht prüfen lassen. Er hoffe auf eine Entscheidung noch vor Weihnachten, hatte Ohm vorige Woche betont. Am Landgericht wird sich eine Beschwerdekammer mit dem Vorgang befassen.

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Der achtjährige Fabian verschwand am 10. Oktober. Seine Leiche wurde vier Tage später am Ufer eines Tümpels südlich von Güstrow gefunden.

Verdächtige ist seit einem Monat inhaftiert

In der vergangenen Woche wurde erneut ein Gebiet Nahe des Fundortes der Leiche abgesucht.
In der vergangenen Woche wurde erneut ein Gebiet Nahe des Fundortes der Leiche abgesucht.  © Bernd Wüstneck/dpa

Die Beschuldigte war am 6. November unter dringendem Mordverdacht in einem Dorf in der Nähe von Güstrow verhaftet worden. Ihr Auto wurde sichergestellt.

Nach früherer Aussage Ohms hat seine Mandantin die Tat als Zeugin abgestritten und sich als Beschuldigte nicht zur Sache geäußert.

Vorige Woche hatten Ermittler erneut eine Wiese nahe dem Fundort der Leiche bei Klein Upahl nach möglichen Beweismitteln abgesucht. Allerdings endete die Aktion laut Staatsanwaltschaft ohne neue Erkenntnisse.

Titelfoto: Bernd Wüstneck/dpa

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