Doch nicht lebenslänglich? Verteidigung legt im Maskenpflicht-Prozess Revision ein

Idar-Oberstein/Bad Kreuznach - Nach der Staatsanwaltschaft geht nun auch die Verteidigung im Tankstellen-Mordprozess gegen das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vor.

Der 50-Jährige war am vergangenen Dienstag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
Der 50-Jährige war am vergangenen Dienstag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.  © dpa/Boris Rössler

Man habe Revision eingelegt, teilte Verteidiger Alexander Klein am Freitag mit. Das Urteil solle auf Fehler überprüft werden.

Dazu brauche man allerdings die schriftliche Urteilsbegründung, die nach Einschätzung des Anwalts spätestens im Dezember vorliegt.

Am Dienstag war ein 50 Jahre alter Deutscher wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte gestanden, am 18. September 2021 an einer Tankstelle im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein aus Wut darüber, dass der Kassierer (20) ihm ohne Corona-Maske kein Bier verkaufen wollte, diesen erschossen zu haben.

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Nach Ansicht des Gerichts war die rechtsradikale Einstellung des 50-Jährigen und seine Feindschaft gegen den Staat das Hauptmotiv für die Tat.

Den Kassierer habe er als Repräsentanten für den Staat und die aus seiner Sicht völlig verfehlte Corona-Politik gesehen.

Am 18. September hatte der 50-Jährige an dieser Tankstelle den Kassierer (20) erschossen, weil dieser ihm kein Bier ohne Corona-Maske verkaufen wollte.
Am 18. September hatte der 50-Jährige an dieser Tankstelle den Kassierer (20) erschossen, weil dieser ihm kein Bier ohne Corona-Maske verkaufen wollte.  © dpa/Foto Hosser/Christian Schulz

Verteidigung hatte auf Totschlag mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit plädiert

Am Donnerstag hatte bereits die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das Schwurgericht hatte - anders als von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefordert - keine besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Die Verteidigung hatte dagegen den Tatvorwurf des Mordes zurückgewiesen und stattdessen auf Totschlag mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit des 50-Jährigen plädiert.

Nach Schätzung eines Gutachters hatte der Täter zum Zeitpunkt des Schusses rund zwei Promille Alkohol im Blut.

Titelfoto: dpa/Boris Rössler

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