Mann hatte Bekannten zu Todessprung von Main-Brücke gebracht: So lautet das Urteil!

Aschaffenburg - Ein mittlerweile 35-Jähriger soll einen Bekannten am 17. Februar dieses Jahres dazu gebracht haben, nachts von einer Eisenbahnbrücke in den Main und damit in den Tod zu springen. Nun wurde vom Landgericht Aschaffenburg das Urteil gefällt.

Nachdem ein damals 34-Jähriger am 17. Februar dieses Jahres einen 30-Jährigen zu einem Sprung von einer Eisenbahnbrücke gebracht hatte, wurde nun das Urteil des Prozesses verkündet. (Symbolbild)
Nachdem ein damals 34-Jähriger am 17. Februar dieses Jahres einen 30-Jährigen zu einem Sprung von einer Eisenbahnbrücke gebracht hatte, wurde nun das Urteil des Prozesses verkündet. (Symbolbild)  © 123RF/animaflorapicsstock

Nach einem tödlichen Sprung in den Main in Unterfranken muss ein 35-jähriger Mann für 13 Jahre ins Gefängnis.

Gegen das Urteil, das kurz vor Weihnachten vorm Landgericht Aschaffenburg gefällt wurde, sind keine Rechtsmittel eingelegt worden, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag.

Der Mann soll aus Rachsucht einen Bekannten zu einem tödlichen Sprung in den Fluss bei Wörth am Main (Landkreis Miltenberg) gebracht haben.

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Das Landgericht verurteilte ihn daher wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Totschlag in mittelbarer Täterschaft. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten lebenslange Haft wegen Mordes gefordert.

Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt.

Titelfoto: 123RF/animaflorapicsstock

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