Mann mit 33 Messerstichen getötet: Täter will "böse Teufelsstimmen" gehört haben

Fulda - Nach einem Tötungsdelikt wird ein 27 Jahre alter Mann aus dem osthessischen Fulda dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

Die Bluttat ereignete sich im Mai 2022: Ein 45 Jahre alter Mann wurde mit 33 Messerstichen getötet. (Symbolbild)
Die Bluttat ereignete sich im Mai 2022: Ein 45 Jahre alter Mann wurde mit 33 Messerstichen getötet. (Symbolbild)  © Johannes Krey/dpa-Zentralbild/dpa

Das hat das Landgericht Fulda am Montag angeordnet. Der Beschuldigte hatte am 2. Mai vergangenen Jahres einen 45 Jahre alten Bekannten mit 33 Messerstichen getötet.

Wie sich aus der Gerichtsverhandlung ergab, leidet der 27-Jährige unter einer paranoiden Schizophrenie und war deshalb zur Tatzeit schuldunfähig.

"Der Beschuldigte hat sich am Tattag ein Klappmesser gekauft, mit brachialer Gewalt die Wohnungstür des Geschädigten eingetreten und 33 Mal massiv zugestochen – wortlos und voller Wut", begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung.

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Erste Anzeichen der Krankheit habe es bereits 2016 gegeben. Damals habe der 27-Jährige den eigenen Vater mit einem Küchenmesser verletzt.

Der Mann selbst hatte vor Gericht erklärt, er habe immer wieder "böse Teufelsstimmen" gehört und sich verfolgt gefühlt. Er habe sich wechselweise als Wolf, Vampir oder Auftragskiller gefühlt.

Seine ansonsten gut wirkenden Medikamente habe er ab 2021 nur noch unregelmäßig genommen und im März 2022 ganz abgesetzt. Kurz darauf habe der Mann den 45-jährigen Bekannten schon einmal mit einem Messer verletzt, doch dieser hatte seinerzeit keine Strafanzeige gestellt.

Paranoide Schizophrenie: Gutachterin attestiert Wiederholungsgefahr

Der Richter erläuterte, auch das eigenmächtige Absetzen der Medikamente gehöre zum Krankheitsbild, begleitet von Selbstüberschätzung, Realitätsverlust und begrenztem Einsichtsvermögen.

Laut Gutachterin besteht Wiederholungsgefahr. Der Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit lebt bereits seit mehreren Monaten in einer psychiatrischen Einrichtung und muss dort laut Beschluss des Landgerichts bleiben.

Der Verteidiger hat bereits angekündigt, das Urteil nicht anfechten zu wollen. Es ist aber noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Johannes Krey/dpa-Zentralbild/dpa

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