Mann soll seine Partnerin umgebracht haben: Hat er auch einen Großbrand gelegt?

Von Helen Hoffmann und Sina Schuldt

Gyhum - Nach der gewaltsamen Tötung einer 30-jährigen Frau in Gyhum im Landkreis Rotenburg sitzt deren Lebenspartner in Untersuchungshaft. Grund dafür ist der Verdacht des Totschlags und der Brandstiftung, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte.

Der Mann (34) soll seine Partnerin (†30) umgebracht haben.
Der Mann (34) soll seine Partnerin (†30) umgebracht haben.  © Sina Schuldt/dpa

Die Ermittler gehen davon aus, dass der 34-Jährige seine Freundin in der Nacht zu Mittwoch im gemeinsamen Wohnhaus tötete und Hunderte Meter vom Tatort entfernt eine Scheune mit Strohballen anzündete.

Die Feuerwehr war nach eigenen Angaben fast 21 Stunden lang im Einsatz, um den Brand zu löschen. Gyhum gehört zur Samtgemeinde Zeven.

Der Mann hatte nachts die Polizei informiert. Beamte nahmen den Deutschen fest und fanden die tote Frau im Schlafzimmer. Was genau der 34-Jährige den Beamten über das Geschehen in der Nacht sagte, wollte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht sagen.

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Nach den bisherigen Erkenntnissen soll der Mann seine Freundin nach einer Auseinandersetzung getötet haben. Der Leichnam der Deutschen soll zeitnah obduziert werden.

34-Jähriger vorläufig wegen Verdacht des Totschlags angeklagt

Nur wenige hundert Meter vom Tatort entfernt brannte es auf einem Bauernhof. Die Polizei ermittelt, ob es einen Zusammenhang gibt.
Nur wenige hundert Meter vom Tatort entfernt brannte es auf einem Bauernhof. Die Polizei ermittelt, ob es einen Zusammenhang gibt.  © Sina Schuldt/dpa

"Es hat hohe Priorität", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Untersuchungen sollen klären, wann und wie die Frau ums Leben kam.

Die Ermittlungen an den beiden Tatorten dauern an. Polizisten suchen nach Spuren und Beweismitteln. Die Staatsanwaltschaft will möglichst schnell ermitteln und entscheiden, ob sie Anklage gegen den Mann erhebt oder nicht.

Auch wenn der Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags erlassen wurde, kann der 34-Jährige wegen Mordes angeklagt werden - je nachdem, was die Ermittlungen ergeben.

Titelfoto: Sina Schuldt/dpa

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