Mordfall Fabian (†8): Verteidigung nimmt Vater in Schutz, Mutter verlässt den Saal
Von Helmut Reuter
Rostock - Im Prozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow hat die Beziehung zwischen der 30-jährigen Angeklagten und dem Vater des Jungen auch am fünften Verhandlungstag eine zentrale Rolle gespielt. Die Verteidigung beschrieb das Verhältnis als Liebesbeziehung.
Der als Zeuge vom Rostocker Landgericht befragte Vater müsse die Angeklagte lieben. Nur so sei zu erklären, dass er die gesellschaftliche Ächtung und den Spott aushalte, weiterhin zur Angeklagten stehe und sich beständig um deren Großeltern und Tiere kümmere, sagte Verteidiger Thomas Löcker. Der 35-Jährige war am 30. April und am 5. Mai intensiv vernommen worden.
Nach seiner Zeugenaussage ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Vater Fabians wegen uneidlicher Falschaussage, ohne dass aber der Verdacht einer irgendwie gearteten Beteiligung an der Tat bestehe.
Die Anklagevertreter hatten erklärt, dass er offenbar nicht an einer objektiven Wahrheitsfindung interessiert sei, weil er die Möglichkeit einer Akteneinsicht oder einer Prozessteilnahme als Nebenkläger ungenutzt ließ.
Die Verteidigung betonte, es dürfe nicht vergessen werden, dass er als Vater seinen Sohn verloren habe, seine Trauer aber nicht öffentlich ausleben könne.
Fabians Mutter verlässt bei Aussage von Ermittlerin den Gerichtssaal
Als Zeugin wurde auch eine Ermittlerin der Kripo gefragt, die kurz nach dem Verschwinden von Fabian sowohl den Vater als auch die Angeklagte befragte. Dabei habe sie mitgeteilt, dass sie in einer vorherigen Beziehung mehrfach vergewaltigt worden und aufgrund der daraus resultierenden psychischen Probleme arbeitsunfähig sei.
Die Polizistin war zur Unterstützung des Brandermittlers im Einsatz und schilderte die Situation des Auffindens von Fabian an einem Tümpel. Fabian habe schwere Verbrennungen aufgewiesen. Sein Leichnam war laut Anklage angezündet worden, um Spuren zu verwischen. Bei den Schilderungen verließ Fabians Mutter, die als Nebenklägerin am Prozess teilnimmt, den Gerichtssaal.
Im großen Gerichtssaal 2.002 wurden im Verlauf der Verhandlung erneut zahllose Sprachnachrichten vorgespielt und Textnachrichten verlesen, die sich die Angeklagte und Fabians Vater mehrere Tage vor dem Tod des Grundschülers gegenseitig geschickt hatten.
Darin warf die Angeklagte dem 35-Jährigen immer wieder vor, mit anderen Frauen zu flirten und fremdgegangen zu sein. Gleichzeitig bat sie ihn eindringlich, wieder zu ihr zurückzukehren. Der 35-Jährige bemängelte dagegen, dass sie ihm permanent Vorwürfe mache und er ihren Ansprüchen nicht gerecht werde. Allerdings besuchte er sie dennoch.
Fabians Großmutter will nicht wissen, was mit ihrem Enkel passiert ist
Wenige Erkenntnisse brachte die Aussage von Fabians Großmutter väterlicherseits. Die Frau kam in Begleitung ihrer Tochter, beantwortete aber die meisten Fragen des Gerichtes, der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage nur mit einem knappen "Ja" oder "Nein" oder "Daran kann ich mich nicht erinnern" oder "Davon weiß ich nichts".
Die Beziehung zur Angeklagten, die als Freundin ihres Sohnes oft bei ihnen gewesen sei, beschrieb sie als gut. Dagegen hatte die Angeklagte in einer Sprachnachricht an den Sohn geschrieben, dass sie ein Hassgefühl gegenüber dessen Familie empfinde.
An einer Stelle sagte die Zeugin, dass sie nicht wissen wolle, was mit Fabian passiert sei. Der Staatsanwalt stellte die Fragen schließlich mit dem Kommentar "Ich denke, das bringt nichts" ein. Der Richter erinnerte die Zeugin "höflich" an die Pflicht zur Wahrheit und betonte: "Sie wissen wenig."
Auf der Anklagebank sitzt eine 30-jährige Frau, die den Jungen aus Güstrow am 10. Oktober vergangenen Jahres laut Anklage mit sechs Messerstichen getötet haben soll. Sie schweigt bislang zu den Vorwürfen. Der sechste Verhandlungstag ist für den 27. Mai angesetzt.
Erstmeldung um 5.47 Uhr; zuletzt aktualisiert um 16.12 Uhr.
Titelfoto: Fotomontage: Bernd Wüstneck/dpa, Polizeipräsidium Rostock

