Cold Case Maria (†19): Mordanklage gegen 66-Jährigen 41 Jahre nach der Tat zugelassen
Von Angelika Resenhoeft
Aschaffenburg - Mehr als 41 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer angehenden Krankenschwester in Unterfranken hat das Landgericht Aschaffenburg die Mordanklage zugelassen.
Vom 7. Mai an werde der sogenannte Cold Case dort verhandelt, teilte das Gericht mit. Insgesamt sind fünf Prozesstermine bis zum 29. Juni angesetzt. Der Angeklagte habe die Tat bereits gegenüber den Ermittlern gestanden.
Der frühere Freund der 19-jährigen Maria Köhler soll das Opfer am 30. Juli 1984 mit einem Netzschal erdrosselt haben – aus Eifersucht und Rache.
"Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund ihrer Ermittlungen davon aus, dass er hierbei heimtückisch gehandelt (...) hat", hatte die Behörde kürzlich mitgeteilt.
Seit der Tat vermutete die Polizei, dass der damalige Ex-Freund der Täter ist - allerdings konnte der Mann jahrzehntelang nicht gefasst werden. Die 19-Jährige hatte sich vor ihrem Tod von dem damals 25-Jährigen getrennt und einen neuen Freund gehabt – einen im hessischen Hanau stationierten US-Soldaten.
Der Verdächtige floh nach der Tat den Ermittlern zufolge von Frankfurt am Main aus in die Türkei, wo er geboren wurde. Zwei Tage später wurde das Opfer von einer Vorgesetzten in einem Wohnheim für angehende Krankenschwestern in Aschaffenburg tot aufgefunden.
Mutmaßlicher Täter lebte lange in Deutschland
Seither war der heute 66-Jährige weltweit gesucht worden. Mitte 1998 reiste er nach bisherigen Erkenntnissen unter anderem Namen wieder nach Deutschland ein – zusammen mit seiner deutschen Ehefrau, die er zuvor in der Türkei geheiratet haben soll.
In Aschaffenburg lebte er dann etwa 16 Jahre lang unter falscher Identität, bevor er wieder in die Türkei ausreiste. Der Mann hat nach Polizeiangaben keine Staatsangehörigkeit.
Seine türkische Staatsangehörigkeit soll er verloren haben, weil er sich dem Militärdienst verweigert haben soll.
Ende 2024 nahmen sich Altfall-Ermittler das ungelöste Verbrechen wieder vor und fanden den Mann in der Türkei.
Im vergangenen September wurde der Verdächtige nach Deutschland überstellt. Er hat die Tat nach Angaben der Staatsanwaltschaft gestanden und sitzt seither in Untersuchungshaft.
Angeklagter kann nur noch wegen Mordes verurteilt werden
Experten konnten DNA an der mutmaßlichen Tatwaffe sichern. Als Verursacher komme "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" der Verdächtige infrage, so die Staatsanwaltschaft.
Da die Tat schon so lange zurückliegt, kann der Angeklagte nur noch wegen Mordes verurteilt werden. Andere Verbrechen wie Totschlag sind bereits verjährt.
Titelfoto: Montage: Kriminalpolizei Aschaffenburg/dpa, Daniel Löb/dpa

