Versuchter Mord in Frankfurt: 16-Zentimeter-Klinge in den Rücken gerammt

Von Sabine Maurer

Frankfurt am Main - Dem Opfer wurde ein Messer mit einer 16 Zentimeter langen Klinge in den Rücken gestoßen: Beim ersten Prozesstag wegen eines versuchten Mordes im Frankfurter Obdachlosen-Milieu ist am heutigen Mittwoch die Anklage verlesen worden.

Der Angeklagte (41) sitzt in Untersuchungshaft: Er soll im April vorigen Jahres in Frankfurt einem Mann ein Messer in den Rücken gestoßen haben. (Symbolbild)
Der Angeklagte (41) sitzt in Untersuchungshaft: Er soll im April vorigen Jahres in Frankfurt einem Mann ein Messer in den Rücken gestoßen haben. (Symbolbild)  © Marc Tirl/dpa

Dem 41-jährigen Angeklagten werde versuchter heimtückischer Mord vorgeworfen, las der Staatsanwalt im Frankfurter Landgericht vor.

Der aus Moldau stammende Mann soll in einer Nacht im April 2024 einem weiteren Bewohner einer Frankfurter Obdachlosenunterkunft mit einem Messer von hinten in den Rücken gestochen haben. Dies hätte laut Anklage "potenziell tödliche Folgen haben können".

Bei der Tat sei jedoch die Klinge abgebrochen, sodass nur die Muskulatur verletzt worden sei. Die über 16 Zentimeter lange Klinge war im Rücken stecken geblieben.

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Zwei Wochen vor der angeklagten Tat war der Mann in die Obdachlosenunterkunft gezogen.

Messer-Attacke vor Obdachlosenunterkunft: Richter erwartet schwieriges Verfahren

Das Opfer der Messer-Attacke hatte Glück: Die Klinge brach, weshalb nur die Muskeln des Mannes verletzt wurden. (Symbolbild)
Das Opfer der Messer-Attacke hatte Glück: Die Klinge brach, weshalb nur die Muskeln des Mannes verletzt wurden. (Symbolbild)  © Montage: Frank Rumpenhorst/dpa, Roberto Pfeil/dpa

Vor der Tat soll er eine unbekannte Menge Alkohol getrunken haben und dabei gegenüber anderen Bewohnern zunehmend aggressiv geworden sein. Das spätere Opfer soll ihm gesagt haben, er solle sich benehmen, ansonsten müsse er die Unterkunft verlassen.

Etwa zehn Minuten später soll der Angeklagte mit dem Messer in der Hand aus der Haustür getreten sein und einmal auf das Opfer eingestochen haben, das dort mit weiteren Menschen stand und ihm den Rücken zudrehte.

Seit der Tat sitzt der 41-jährige Mann in Untersuchungshaft.

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Da viele Zeugen keine Wohnanschrift hätten, werde es "ein schwieriges Verfahren", kündigte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer an. Nach der bisherigen Planung soll Anfang Februar das Urteil verkündet werden.

Titelfoto: Marc Tirl/dpa

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