Illegaler Welpenhandel? Zoll findet 14 Dackelwelpen bei Kontrolle
Braunschweig - Auf der A2 bei Braunschweig (Niedersachsen) machten die Beamten des Hauptzollamts Anfang Mai eine unschöne Entdeckung.
Die Zollbeamten entschieden sich, einen älteren VW Sharan mit rumänischen Kennzeichen auf der A2 zu kontrollieren. Am Steuer des Wagens befand sich ein ungarischer Staatsangehöriger, der eigenen Angaben zufolge von Ungarn nach Dänemark wollte.
Einen konkreten Reisegrund konnte er jedoch nicht nennen. Bei der Kontrolle des Fahrzeugs stellten die Beamten im Kofferraum zunächst zwei Hundeboxen fest, in denen sich insgesamt zwei Dackel sowie ein Jungtier befanden.
Auf der Rückbank wurden zudem weitere Gepäckstücke verstaut. Darunter machten sie jedoch die unschöne Entdeckung: In einer Taubentransportbox waren 13 weitere Dackelwelpen auf engstem Raum zusammengepfercht.
Der Fahrer konnte keine Dokumente für die etwa sechs Wochen alten Tiere vorweisen, erklärte ein Sprecher des Hauptzollamtes.
Die Tiere waren zudem weder mittels Transponder gekennzeichnet noch gegen Tollwut geimpft und verfügten zudem über keine erforderlichen amtlichen Gesundheitsbescheinigungen. Daher wurde das Veterinäramt des Landkreises Peine hinzugezogen.
"Die Tiere waren bereits deutlich geschwächt und waren dehydriert. Nach der Aufnahme im Tierheim, der Versorgung mit Wasser, Futter und ersten Auslaufmöglichkeiten zeigten sie sich erfreulicherweise wieder deutlich lebendiger", erklärte die zuständige Amtstierärztin.
Hündinnen erwarteten weiteren Nachwuchs
Die Untersuchung der Hunde ergab, dass die beiden ausgewachsenen Hündinnen hochtragend waren und in den kommenden Tagen jeweils weiteren Nachwuchs bekommen. Somit können sie nicht die Muttertiere der aufgefundenen Welpen sein.
Wo diese sich befinden, ist bislang unklar. Der Fahrer gab an, den Transport für Familienangehörige und Freunde durchzuführen. Aufgrund der Anzahl der Tiere ist jedoch von einem gewerblichen Tiertransport auszugehen.
Auf den Ungarn kommt nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen tierseuchen- und tierschutzrechtliche Bestimmungen zu. Darüber hinaus hat er die Kosten für die Unterbringung der Tiere in Quarantäne zu tragen. Vor Ort musste er hierfür bereits eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro erbringen.
Titelfoto: Bildmontage: Hauptzollamt Braunschweig
