Kind im Parkhaus vergessen: Das ist die unglaubliche Ausrede der Mutter

Düsseldorf - Da kann man nur mit dem Kopf schütteln: Am Dienstagvormittag ließ eine Pflegemutter ihren einjährigen Sohn alleine im Auto zurück, während sie einen Shoppingtrip in der Düsseldorfer City machte. Jetzt muss sie sich dafür verantworten.

Eine Pflegemutter (36) ließ am Dienstagvormittag ihr Kleinkind (1) in einem Parkhaus in der Düsseldorfer Innenstadt für einen Shoppingtrip zurück. (Symbolfoto)
Eine Pflegemutter (36) ließ am Dienstagvormittag ihr Kleinkind (1) in einem Parkhaus in der Düsseldorfer Innenstadt für einen Shoppingtrip zurück. (Symbolfoto)  © Heiko Rebsch/dpa

Wie die Polizei berichtet, hatte die 36-Jährige ihren Dacia im Parkhaus am Martin-Luther-Platz abgestellt und war bummeln gegangen. Das Kleinkind ließ sie einfach zurück.

Rund eineinhalb Stunden später hörte ein Parkhaus-Mitarbeiter das wimmernde Kind und rief sofort die Beamten.

Vor Ort zögerten diese keine Sekunde, schlugen mit einem Nothammer die Scheibe ein und holten den völlig durchgeschwitzten Jungen aus dem stickigen Wagen.

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Ein Rettungswagen brachte den tapferen Kleinen ins Krankenhaus. Dort gaben die Ärzte später Entwarnung: Es gehe ihm den Umständen entsprechend gut.

Pflegemutter erst nach Stunden wieder da

Das einjährige Kind wurde von der Polizei aus dem Auto befreit und in ein Krankenhaus gebracht. (Symbolfoto)
Das einjährige Kind wurde von der Polizei aus dem Auto befreit und in ein Krankenhaus gebracht. (Symbolfoto)  © Nicolas Armer/dpa/dpa-tmn

Während die Polizei fieberhaft versuchte, die Mutter oder einen Erziehungsberechtigten ausfindig zu machen, blieb die Frau verschwunden. Sogar eine Durchsage in den Schadow-Arkaden lief.

Erst rund drei Stunden später tauchte sie wieder am Auto auf. Ihre Erklärung: Sie habe das Kind schlafend zurückgelassen, sei nur kurz einkaufen gegangen und habe dann die Orientierung verloren.

Für die Polizei ganz klar eine Ausrede für das "verantwortungslose Verhalten" der Pflegemutter.

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Die Polizei ermittelt nun wegen Verletzung der Fürsorgepflicht, auch der Kinderschutzdienst wurde eingeschaltet.

Titelfoto: Bildmontage: Heiko Rebsch/dpa, Nicolas Armer/dpa/dpa-tmn

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