Polizei stoppt Sattelschlepper auf der Autobahn und fällt aus allen Wolken

Rodgau - Das muss man sich auch erst einmal trauen. So oder so ähnlich könnte die Reaktion auf diese Begegnung der Polizei klingen. Definitiv dürfte der Vorfall aber auch bei den Beamten unter die Kategorie des absoluten Seltenheitswertes fallen.

Der über alle Maßen überladene Sattelschlepper schleifte unter seiner Last bereits auf dem Boden.
Der über alle Maßen überladene Sattelschlepper schleifte unter seiner Last bereits auf dem Boden.  © Polizeiautobahnstation Langenselbold

Doch von vorn: Bereits Mitte Juli kamen die Ordnungshüter auf der A3 nahe dem im südosthessischen Landkreis Offenbach gelegenen Rodgau in Berührung mit einem über alle Maßen überladenen Sattelschlepper. Dessen Fahrer nahm eine mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer dabei anscheinend mutwillig in Kauf.

Wie ein Sprecher der Autobahnpolizei des nahe gelegenen Langenselbold erst am Mittwochnachmittag bekannt gab, ereignete sich das Aufeinandertreffen bereits am 14. Juli. Damals war der 42-jährige Lastwagenfahrer, der zeitgleich auch als Inhaber des kroatischen Unternehmens firmierte, nach einer Lenkzeitpause im Begriff, von der Raststätte Weiskirchen-Nord auf die A3 zu fahren.

Da sein Sattelschlepper jedoch durch die Beladung mit einem in Österreich aufgesammelten Autokran wohl heillos überladen war, streikte schon nach wenigen Metern eine Hydraulikleitung, die zum Stillstand auf der Beschleunigungsspur führte.

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Das rief letztlich auch die Ordnungshüter auf den Plan, die das Gespann, welches aufgrund der hohen Last bereits auf dem Asphalt schleifte, umgehend einer Gewichtskontrolle unterzogen. Was dabei herauskam, ließ die Beamten nahezu aus allen Wolken fallen.

Autobahnpolizisten fassungslos: Sattelschlepper mit Autokran mehr als doppelt so schwer wie erlaubt

Satte 96 Tonnen brachten Lkw, Autokran und Anhänger auf die Waage - somit war das Gespann rund 141 Prozent schwerer als erlaubt. Eine entsprechende Sondergenehmigung führte der 42-Jährige nicht mit sich. Die logische Konsequenz: 14.600 Euro Strafe sowie die Anordnung, erst nach auf eigene Kosten erfolgter Umladung des Autokrans weiterfahren zu dürfen.

Ein schließlich ziemlich teurer Spaß für den Unternehmer, der sich von seiner überaus gefährlichen Aktion wohl einen finanziellen Vorteil erhoffte.

Titelfoto: Polizeiautobahnstation Langenselbold

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