Teenagerin (16) geht ins Badezimmer und erlebt böse Überraschung

Speyer - Auf diese Überraschung hätte die junge Frau sicherlich verzichten können. Dennoch wird sie im Nachhinein erleichtert gewesen sein, dass hierbei nichts Schlimmeres passierte.

Als die 16-Jährige das Badezimmer betrat, erlebte sie eine äußerst unschöne Überraschung. (Symbolfoto)
Als die 16-Jährige das Badezimmer betrat, erlebte sie eine äußerst unschöne Überraschung. (Symbolfoto)  © Montage: 123RF/sifotography, 123RF/bialasiewicz

Im rheinland-pfälzischen Speyer in der Region Rhein-Neckar hat sich am Mittwochabend ein Mann in ein fremdes Wohnhaus geschlichen, dort völlig entkleidet einer Minderjährigen aufgelauert und sich in ihrer Anwesenheit selbst befriedigt.

Über den schockierenden Vorfall berichtete die Polizeidirektion in Ludwigshafen erst am Donnerstagmittag. Dem Bericht nach soll sich der 36 Jahre alte Exhibitionist gegen 18.22 Uhr in das Haus der Eltern einer 16-Jährigen geschlichen haben und dabei die nicht abgeschlossene Wohnungstür zu seinen Gunsten ausgenutzt haben.

Daraufhin habe er sich in das Badezimmer in dem Einfamilienhaus begeben. Als die 16-Jährige dieses dann betrat, soll der Mann bereits völlig nackt gewesen sein. Zu allem Überfluss begann er, während die junge Frau zusah, an sich herumzuspielen, wie der Polizeisprecher weiter mitteilte.

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Schnell wurden weitere Familienangehörige auf den ungebetenen Hausgast aufmerksam und nahmen die Verfolgung des Exhibitionisten auf, der zwischenzeitlich die Flucht ergriffen hatte. Zeitgleich alarmierte die Familie die Polizei.

Den Beamten gelang es kurz nach ihrem Eintreffen am Ort des Geschehens, den 36-Jährigen mithilfe der Familienangehörigen und aufmerksamer Zeugen zu stellen und dingfest zu machen.

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Der Schmutzfink, der zum Zeitpunkt des Vorfalls unter Alkoholeinfluss gestanden haben soll, sei Angaben der Ordnungshüter zufolge bereits im benachbarten Baden-Württemberg wegen ähnlicher Vergehen auffällig geworden.

Gegen ihn wurden gleich mehrere Verfahren eingeleitet, darunter wegen Sexualdelikte und Hausfriedensbruch.

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