Memmingen - Wegen des Verdachts auf Drogengeschäfte und Korruption ermitteln Staatsanwaltschaft, Landeskriminalamt und Polizei gegen einen Beamten eines bayerischen Polizeipräsidiums.
Wie aus einer gemeinsamen Mitteilung hervorgeht, laufen die Ermittlungen bereits seit mehreren Monaten.
Insgesamt wurden am Montag ab 6 Uhr zeitgleich 23 Objekte in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen durchsucht.
Im Fokus steht ein Polizist, der unter anderem verdächtigt wird, mit Betäubungsmitteln gehandelt und Bestechungsgelder angenommen zu haben.
Zudem soll er an der Manipulation von sogenannten MPU-Tests beteiligt gewesen sein. Hier stehen auch weitere Personen im Visier. Beispielsweise eine Labormitarbeiterin und eine leitende Mitarbeiterin einer Führerscheinstelle.
"Es besteht der Verdacht, dass die Personen Prozesse im Zusammenhang mit medizinisch-psychologischen Untersuchungen zur Wiedererlangung von Fahrerlaubnissen manipuliert haben", teilten die Behörden am Montag mit.
"So sollte Probanden gegen Geldzahlungen die Rückgabe entzogener Führerscheine ermöglicht werden", heißt es weiter.
Seit dem ersten Verdacht gibt es inzwischen 14 Verdächtige
Von der Razzia betroffen waren unter anderem 15 Wohnungen, sechs Geschäftsräume, eine Polizeidienststelle sowie die Führerscheinstelle des Landratsamts Neu-Ulm.
Auch Vertreter der Staatsanwaltschaft waren vor Ort – zusammen mit mehr als 100 Einsatzkräften. Darunter interne Ermittler, IT-Forensiker und Wirtschaftsspezialisten.
Dem beschuldigten Beamten, der als Streifenpolizist tätig war, wurde laut Mitteilung ein Dienstverbot ausgesprochen.
Den Ermittlern war der Polizist im Juli 2024 erstmals in Bezug auf Drogenhandel genannt worden. Seitdem sei der Kreis der Beschuldigten auf insgesamt 13 Personen gewachsen. Festnahmen gab es bislang nicht.
Die Behörden kündigten an, dass die Auswertung der sichergestellten Gegenstände noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde. Ziel sei eine "umfassende Aufklärung der schwerwiegenden Vorwürfe und ein transparenter Umgang damit".
In dem Schreiben wird betont: Für alle Beschuldigten gelte bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.