Räuber mit Pistole überfällt Netto-Mitarbeiter: Ein Schuss fällt
Messel - Bei einem Raubüberfall fiel ein Schuss: Die Polizei fahndet nach einem Mann mit einer auffälligen Narbe im Gesicht!
Das Verbrechen ereignete sich am späten Freitagabend in der Hanauer Straße in Messel, wie das Polizeipräsidium Südhessen in der Nacht zu Samstag mitteilte.
Demnach verließen drei Mitarbeiter des dortigen Netto-Markts gegen 21 Uhr gerade das Geschäft, als sich ihnen ein Mann mit einer Pistole in der Hand näherte. Zwei der Netto-Mitarbeiter flüchteten daraufhin zurück in den Markt, der dritte Mann lief zu seinem geparkten Auto, wobei der Räuber ihm folgte.
Am Wagen griff der Verbrecher den Mann an: Er schlug ihm mehrmals auf den Kopf und forderte Geld.
Daraufhin zückte der Netto-Angestellte seinerseits eine Schreckschusswaffe und feuerte einen Schuss in Richtung des Angreifers ab. Der Räuber floh.
Überfall in Messel: Polizei sucht Mann mit Narbe im Gesicht
Der verletzte Netto-Mitarbeiter wurde von Sanitätern versorgt und zur weiteren Behandlung in eine Klinik gebracht. Die Polizei leitete unterdessen eine Fahndung nach dem Räuber ein, jedoch ohne Erfolg. Die Suche dauert an.
Zu dem Kriminellen liegt diese Beschreibung vor:
- etwa 40 bis 55 Jahre alt
- kurze Haare oder Glatze
- auffällige Narbe über der linken Gesichtshälfte.
Bei dem Überfall in Messel sprach der Mann mit osteuropäischem Akzent. Er trug eine blaue Jacke und eine blaue Hose. Zeugen sollen sich bitte unter der Telefonnummer 0615196941310 bei der Polizei melden.
Der Netto-Mitarbeiter hatte am Freitagabend eine Schreckschusswaffe bei sich, da es am Donnerstagabend bereits zu einem Zwischenfall in dem Netto-Markt gekommen war: Ein Dieb hatte Alkohol und Kosmetikprodukte entwendet und mit einer Schusswaffe gedroht, als er erwischt wurde.
Ein möglicher Zusammenhang?
Die Polizei hält es für möglich, dass zwischen dem räuberischen Ladendiebstahl und dem versuchten Raubüberfall ein Zusammenhang bestehen könnte. Zudem wird vermutet, dass der Räuber am Freitagabend ebenfalls eine Schreckschusspistole verwendete.
Außerdem sei noch unklar, ob sich der Netto-Angestellte eventuell "wegen des Führens und Benutzens der Schreckschusswaffe strafrechtlich verantworten" müsse.
Titelfoto: 5VISION.NEWS

