Rückschlag für Drahtesel-Fans in Köln: Ist der "Fahrrad-Entscheid" unzulässig?
Köln - Das war's erst mal mit dem "Fahrrad-Entscheid" in Köln: Das Vorhaben für mehr und bessere Radwege in der Domstadt ist offiziell nicht zulässig.

Am 12. Mai 2025 hatten die Verantwortlichen des "Fahrrad-Entscheids" dem Büro von Oberbürgermeisterin Henriette Reker (68, parteilos) rund 32.700 Unterschriften übergeben.
Damit hatten sie die nötigen Stimmen stark übertroffen und wollten Druck machen für den Ausbau der Radinfrastruktur.
Sie forderten insgesamt 40 Kilometer neue oder besser ausgebaute Radwege pro Jahr, 30 Kilometer Fahrradstraßen jährlich und einen jährlichen Bericht der Stadt, wie der Ausbau vorankommt.
Klingt für viele Radfans nach einer sinnvollen Sache. Doch rechtlich geht das so nicht, sagt die Stadtverwaltung nun.
"Fahrrad-Entscheid": So geht es jetzt weiter

Laut Gesetz darf ein Bürgerbegehren nur eine klare Sachfrage stellen. Im Fall des "Fahrrad-Entscheids" waren es aber gleich zwei verschiedene Maßnahmen: der Bau von Radwegen und die Umwandlung von Straßen zu Fahrradstraßen.
Zwei unterschiedliche Themen, zwei unterschiedliche Verfahren. Und das ist laut Gemeindeordnung NRW nicht erlaubt.
Am 3. Juli entscheidet der Stadtrat offiziell über die Unzulässigkeit des Begehrens. Alles spricht dafür, dass er dem Vorschlag der Verwaltung folgt.
Für die Initiatoren bleibt aber noch ein letzter Weg: Klage beim Verwaltungsgericht. Ob sie diesen Schritt gehen, ist bislang nicht bekannt.
Eines ist sicher: Der Streit ums Radwegenetz in Köln ist mit diesem Stopp noch längst nicht vorbei.
Titelfoto: Bildmontage: Fabian Sommer/dpa, 123rf/ valentinaazhgirevich