Schlappe für Stadt Köln: Gericht kippt Verweilverbot am Brüsseler Platz

Von Jonas-Erik Schmidt

Köln - Der seit Jahren schwelende Konflikt um den bei Nachtschwärmern beliebten Brüsseler Platz in der Kölner Innenstadt geht in die nächste Runde. Die Stadt muss einen bitteren Rückschlag hinnehmen.

Der Brüsseler Platz ist seit Jahren ein beliebter Anlaufpunkt für das Kölner Partyvolk.
Der Brüsseler Platz ist seit Jahren ein beliebter Anlaufpunkt für das Kölner Partyvolk.  © Oliver Berg/dpa

Denn das zuständige Verwaltungsgericht Köln gab den Eilanträgen mehrerer Anwohner und einer Gaststätten-Betreiberin gegen ein nächtliches Verweilverbot statt, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Allgemeinverfügung der Stadt Köln sei "voraussichtlich rechtswidrig", hieß es zudem.

Hintergrund des Konflikts ist die Geräuschkulisse, die an dem Szene-Treff durch Ausgeh-Publikum und Touristen entsteht.

Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte im September 2023 erklärt, dass die Stadt nachweislich zu wenig tue, um Anwohner vor Lärm zu schützen. Es müssten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um zwischen 22 und 6 Uhr gesundheitsgefährdende Ruhestörungen zu unterbinden.

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In einer Allgemeinverfügung der Stadt Köln wurden dann Maßnahmen ergriffen. Mit einer Verbotsverfügung untersagte die Stadt das Verweilen auf dem Platz sowie auf Teilen der anliegenden Straßen an Freitagen, Samstagen und Feiertagen im entsprechenden Zeitraum - und zwar vom 7. Februar bis zum 31. Juli 2025.

Insbesondere bei den ansässigen Gastro-Betrieben sorgte diese Entscheidung für eine Kritik-Welle.

Verwaltungsgericht Köln kritisiert Lärmmessungen als "nicht nachvollziehbar"

Mitten im Herzen des Belgischen Viertels liegt der Brüsseler Platz.
Mitten im Herzen des Belgischen Viertels liegt der Brüsseler Platz.  © Stadt Köln

Gegen das Verbot gingen aber wiederum mehrere Anwohner und die Betreiberin einer ansässigen Gaststätte mit Eilanträgen vor. Ihnen gab das Verwaltungsgericht nun statt.

Zur Begründung hieß es unter anderem, dass etwa die aus Lärmmessungen gezogenen Schlüsse zum mutmaßlichen Lärm durch normale Unterhaltungen nicht nachvollziehbar seien.

Auch sei das Verweilverbot nicht verhältnismäßig. Mildere Eingriffe - vor allem ein Alkoholverbot - seien ohne "hinreichende Prognose" verworfen worden.

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Gegen die Beschlüsse können die Beteiligten vorgehen. Dann müsste das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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