Betrugsverdacht! Hat ein Promi-Schönheitschirurg die Krankenkassen geprellt?

Leipzig - Er gilt als einer der gefragtesten Schönheitschirurgen Sachsens: Dr. Ali* strafft in seiner Pivatklinik in einem Leipziger Luxusviertel die Reichen und die Schönen. Doch jetzt schwebt ein böser Verdacht über dem Promi-Doc. Die Staatsanwaltschaft hält den 59-Jährigen für einen Betrüger.

Der Platz neben den Anwälten blieb leer - der wegen Betruges angeklagte Dr. Ali erschien nicht zum Prozess.  © Ralf Seegers

Am Eingang zum Musikerviertel thront eines der repräsentativsten Stadtpalais Leipzigs. Wer durch das schmiedeeiserne Tor das Anwesen betritt, landet in einer Welt voller Luxus - mit Möbeln zwischen Rokoko und Barock, üppigen Kronleuchtern, viel Plüsch und Blattgold. Es ist das Reich von Dr. Ali.

Ob reiche Russin, Unternehmer-Gattin oder Töchter aus wohlhabendem Hause - hierher kommen all jene, die mit ihrem Körper hadern und das Geld für eine, zwei oder gleich mehrere "Optimierungen" haben. Dass der aus der Levante (Spanien) stammende Schönheits-Doc früher auch in Talkshows und TV-Reportagen auftrat, mag seinen Erfolg beflügelt haben.

Das aktuelle Interesse an seiner Person schätzt der Medicus hingegen nicht so sehr. Denn es ist weder ein OP-Raum noch eine TV-Bühne, sondern ein schmuckloser Gerichtssaal, in dem es diesmal um seine beruflichen Künste geht. Sein Platz auf der Anklagebank bleibt deshalb leer - zwei Anwälte vertreten ihn an diesem Dienstag. Es geht um 13 Fälle des Betruges, die dem Promi-Doc vorgeworfen werden.

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Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll er Patientinnen in rein kosmetischen Fragen beraten, dies aber gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung als behandlungswürdige Diagnosen abgerechnet haben. So sollen reine Schönheitsgeschichten, die keine gesetzliche Kasse je zahlen würde, auf dem Papier zu gynäkologischen Behandlungen wie Sonografie oder Scheidensekret-Mikroskopie geworden sein. Schaden laut Staatsanwaltschaft: 28.000 Euro!

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Anwälte wollen Freispruch erreichen

Glätten, straffen, polstern: Schönheit ist längst nicht mehr nur eine Laune der Natur. (Symbolbild)  © imago/Westend61

Da der Beschuldigte gegen einen ursprünglich verhängten Strafbefehl in Höhe von 360 Tagessätzen zu je 100 Euro in Einspruch ging, landete die Sache zunächst im April vor dem Amtsgericht.

Weil er dort auch nicht persönlich erschien, der Richter die Vertretungsvollmacht seiner Anwälte aber nicht anerkannte, wurde der Einspruch abgeschmettert.

In der Berufungsverhandlung am Landgericht ging es deshalb zunächst nicht um die Aufklärung der Betrugsvorwürfe, sondern um die Frage, ob die Vollmacht der Verteidiger hätte anerkannt werden müssen. Hätte sie, meinte die Kammer am Ende und verwies das Verfahren zurück ans Amtsgericht.

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Dort wollen Dr. Alis Anwälte einen Freispruch erreichen. Denn die falschen Abrechnungen, so führten sie bereits am gestrigen Dienstag kurz aus, seien allesamt Versehen einer Praxishelferin gewesen. Diese könnte das selbstverständlich im Zeugenstand bestätigen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für den Schönheitschirurgen selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

*Name geändert

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