Mordanschlag nach Disco-Streit: Polizei sperrt Landstraße bei Dunkelheit zur Tat-Rekonstruktion
Grimma - In der Nacht auf den 9. November wird eine Frau (32) auf einer Landstraße bei Grimma (Landkreis Leipzig) von einem VW erfasst und schwer verletzt. Der Polizei ist schnell klar, dass es sich bei dem Vorfall wohl kaum um einen Unfall handeln kann. Noch am Montag darauf erlässt ein Ermittlungsrichter Haftbefehl gegen den Fahrer, den Lebensgefährten der 32-Jährigen. Nun haben Ermittler am heutigen Donnerstag den Streckenabschnitt, auf dem der Vorfall im Muldental stattfand, gesperrt und die Geschehnisse jener Nacht nachgestellt.
Bereits am Nachmittag tauchte die Verkehrswarnmeldung auf dem Portal der sächsischen Polizei auf, demnach solle die Landstraße zwischen dem zu Grimma gehörenden Großbardau und Bernbruch am Abend für zwei Stunden in beide Fahrtrichtungen gesperrt werden.
Auf TAG24-Nachfrage bestätigte die Polizei, dass Ermittler am Abend den Tathergang rekonstruieren wollen.
Wie ein TAG24-Reporter vor Ort in Erfahrung brachte, hatte die Polizei dafür extra einen baugleichen VW Polo organisiert. Ein Transporter vom Verkehrsunfalldienst sowie mehrere Zivilfahrzeuge waren ebenfalls präsent. Abgesichert wurde die Streckensperrung zudem von mehreren Streifenwagen.
Mordanschlag wegen eines Streits?
Die Ermittler waren kurz nach der Tat davon ausgegangen, dass sich das in der Nähe von Borna lebende Paar Sandra K. (32) und Iheb B. (30) bei einem Disko-Besuch in Großbardau in der Novembernacht zunächst heftig gestritten hatte.
Sandra habe sich daraufhin entschlossen, den Club zu verlassen und den zwölf Kilometer weiten Heimweg zu Fuß und alleine anzutreten.
Wenig später verließ ihr Lebensgefährte Iheb die Diskothek, setzte sich betrunken ans Steuer des VWs und raste K. hinterher. Knapp zwei Kilometer entfernt kam es zur Kollision und damit zum mutmaßlichen Mordversuch.
Offenbar hatte Iheb B. zunächst am Ort des Geschehens eine Zeugin davon abgehalten, Erste Hilfe zu leisten, indem er sie schlug und würgte. Dann entfernte er sich, um selbst den Notruf zu wählen. Ein später durchgeführter Atemalkoholtest bei B. ergab 2,2 Promille. Am Montag nach der Tat erließ ein Richter Haftbefehl gegen den 30-Jährigen.
Titelfoto: Bildmontage/Sören Müller

