Autofahrer in Haft: Nächtlicher "Unfall" war ein Mordanschlag auf die Partnerin
Grimma - Der Zusammenstoß zwischen einem VW Polo und einer Fußgängerin in der Nacht zum Sonntag im Muldental war offenbar kein Unfall - sondern ein Mordanschlag! Am Montag erließ ein Ermittlungsrichter Haftbefehl gegen den Fahrer. Das Opfer ist seine Lebensgefährtin.
Es war gegen 3 Uhr morgens, als der dunkelgraue VW Polo auf der Landstraße zwischen dem zu Grimma gehörenden Großbardau und Bernbruch eine am Straßenrand laufende Frau mit hoher Geschwindigkeit anfuhr. Das Opfer wurde meterweit durch die Luft geschleudert und schlug dann auf der Fahrbahn auf.
Das Überlebensglück der Frau: Die Windschutzscheibe, gegen die sie zunächst prallte, knickte ein und milderte so den Aufprall ab.
Am Steuer des Wagens: Iheb B. (30) - der Atemalkoholtest, den Polizisten später durchführten, ergab 2,2 Promille.
Bei dem schwer verletzten Opfer handelt es sich um die Lebensgefährtin des Tunesiers. Seit dem Unfall liegt Sandra K. (32) mit schweren multiplen Verletzungen im Koma.
Verhalten von Iheb B. am Tatort gibt der Polizei Rätsel auf
Den Ermittlungen zufolge war das in der Nähe von Borna lebende Paar in einer Diskothek in Großbardau. Dort soll es zwischen beiden einen heftigen Streit gegeben haben. Anlass soll die Eifersucht des Nordafrikaners gewesen sein.
Weit nach Mitternacht entschloss sich Sandra, den Club zu verlassen und allein nach Hause zu gehen. Ob sie die 12 Kilometer bis zu ihrer Wohnung tatsächlich zu Fuß zurücklegen oder trampen wollte, ist noch unklar.
Kurz vor drei Uhr verließ dann Iheb B. die Diskothek, setzte sich betrunken ans Steuer des VW und raste seiner Freundin hinterher. Nach etwa zwei Kilometern kam es zum mutmaßlichen Mordversuch.
Das Verhalten von Iheb B. am Tatort gibt der Polizei Rätsel auf. Zunächst versuchte der Tunesier, eine Zeugin an der Ersten Hilfe für das Opfer zu hindern, in dem er sie schlug und würgte. Später entfernte er sich und wählte selbst den Notruf. Der zuständige Staatsanwalt wertete Letzteres als Rücktritt vom versuchten Mord.
Der am Montag in Vollzug gesetzte Haftbefehl lautet nunmehr auf gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zur Ermöglichung einer anderen Straftat mit schwerer Gesundheitsschädigung eines Menschen (§ 315b Absatz 3).
Titelfoto: Montage: Sören Müller + privat

