Großer Andrang vorm BVG in Leipzig: Was ist hier los?

Leipzig - Vor dem Bundesverwaltungsgericht herrschte am Dienstagmorgen großer Andrang. Neben Fernsehteams und Pressefotografen drückte auch ein Herr mit zahlreichen Fahnen an seinem elektronischen Rollstuhl seinen Protest aus. Was war hier los?

Auch am Mittag hält ein älterer Mann die Stellung und drückt seinen Protest mit zahlreichen Fahnen aus. Auf ihnen steht "Opas gegen Links".
Auch am Mittag hält ein älterer Mann die Stellung und drückt seinen Protest mit zahlreichen Fahnen aus. Auf ihnen steht "Opas gegen Links".  © TAG24/Jan-Gerrit Vahl

Seit 10 Uhr prüft das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz, ob das deutschlandweite Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins Bestand hat. Zum Prozessauftakt erschienen neben Jürgen Elsässer (68), Chef des rechten Medienunternehmens, um das sich die Verhandlung dreht, auch zahlreiche rechte Influencer und Streamer.

Im Juli vergangenen Jahres hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD, 54) dem Medium samt GmbH das Publizieren untersagt und zugleich Wohnungen und Geschäftsräume durchsuchen lassen.

Als Begründung des Verbots wurde angeführt, dass "Compact" offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagiere und Leser zum Handeln gegen die verfassungsmäßige Ordnung ermutige und animiere. Weiter hieß es, dass die "Compact"-GmbH in ihren "reichweitenstarken" Publikationen "antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische" Inhalte verbreite.

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Faeser selbst sprach von dem "zentralen Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene". Gestützt hatte sich das Verbot zudem auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes.

Gericht stoppte Faesers "Compact"-Verbot vorläufig

Vor Prozessbeginn gibt "Compact"-Chef Jürgen Elsässer (68, M.) Pressevertretern Auskunft.
Vor Prozessbeginn gibt "Compact"-Chef Jürgen Elsässer (68, M.) Pressevertretern Auskunft.

"Compact" hatte sich mit juristischen Mitteln umgehend gegen das Verbot zur Wehr gesetzt und dabei einen Erfolg erzielt: Die Leipziger Richter setzten Faesers Verfügung vier Wochen später vorläufig außer Kraft und begründeten dies mit der hohen verfassungsmäßigen Bedeutung der Meinungs- und Pressefreiheit. Das Gericht hatte zudem die Verhältnismäßigkeit infrage gestellt, da aus seiner Sicht mildere Mittel hätten angewendet werden können.

Für die damalige Bundesinnenministerin war die vorläufige Aufhebung des Verbots eine empfindliche Niederlage, Elsässer selbst gab sich demgegenüber triumphierend und setzte mit "Compact" die publizistische Arbeit fort.

Das endgültige Urteil soll nun vermutlich in dieser Woche fallen. Neben dem heutigen Dienstag hat das Gericht noch weitere Termine für Mittwoch und Donnerstag angesetzt. Sollte sich der Senat jedoch in dieser Zeit nicht einig werden, kann die Verhandlung auch durchaus länger dauern.

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Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Bundesinnenministerium in der am heutigen Dienstag begonnenen Verhandlung auch durch die im Zuge des Verbots durchgeführten Durchsuchungen weitere Argumente und Indizien vorlegen kann, die eine Verbotsbegründung untermauern.

Titelfoto: privat

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