Leipzig - Seit einigen Jahren werden teilweise große Mengen an Bärlauchknollen aus den Wäldern in und um Leipzig ausgebuddelt und gestohlen. Seit Mitte Februar sind die Diebe wieder unterwegs und die Polizei geht sogar mit einer Reiterstaffel gegen sie vor. Darf man überhaupt noch Bärlauch mitnehmen? TAG24 fasst die Fakten zusammen.
Prinzipiell darf man den gut duftenden Bärlauch für den Eigenbedarf ernten, unabhängig davon, wem der Wald gehört. Das steht so im Sächsischen Waldgesetz.
Die Menge ist auf einen Handstrauß begrenzt.
Auf ihrer Webseite erklärt die Stadt Leipzig aber auch, ab wann man sich strafbar macht.
"Wer größere Mengen (Einkaufsbeutel, Säcke) Bärlauch ernten möchte, muss das Einverständnis des Waldeigentümers und der Naturschutzbehörde einholen", heißt es dort.
Wer mehr als einen Handstrauß mitnimmt, begeht eine Straftat und muss mit einer Geldbuße von bis zu 2500 Euro rechnen. Und das wird durchaus ernst genommen, denn die Polizei hat in diesem Jahr schon einige Diebe auf frischer Tat ertappt und ermittelt gegen sie.
Es kommt aber nicht nur auf die Menge an, die man mitnimmt, sondern vor allem auch auf den Ort. In Naturschutzgebieten oder Flächennaturdenkmalen dürfen prinzipiell gar kein Bärlauch und auch keine anderen Pflanzen oder Pflanzenteile gesammelt werden.
"In Leipzig gibt es auf einer Größe von insgesamt rund 400 Hektar vier Naturschutzgebiete", so die Stadt. Diese liegen alle im beliebten Leipziger Auwald. Eine Übersicht über die Flächen findet Ihr unter www.leipzig.de/naturschutz.