"Mehrere Jahre Vorbereitung": Das ändert sich, wenn Ihr in Leipzig ein Knöllchen bekommt

Leipzig - Wer in Leipzig wegen Falschparkens einen Strafzettel - ein sogenanntes "Knöllchen" - kassiert, wird nach dem Jahreswechsel schneller an Informationen zum eigenen Vergehen bekommen - und kann mit wenigen Klicks bezahlen. Und auch andere Services werden endlich vereinfacht.

Ab 1. Januar 2024 werden Ordnungswidrigkeiten digitalisiert und deutlich weniger umständlich abgeschlossen werden können. (Symbolbild)
Ab 1. Januar 2024 werden Ordnungswidrigkeiten digitalisiert und deutlich weniger umständlich abgeschlossen werden können. (Symbolbild)  © Stefan Sauer/dpa-Zentralbild

Bisher erhielten alle Autofahrer - unabhängig ihres Vergehens - einen rot-weiß-blauen Hinweiszettel, der von Kräften des Ordnungsamts an der Windschutzscheibe befestigt wurde. Über die Art des Vergehens und vor allem die Höhe der Strafe wurde man erst Tage oder gar Wochen später per Brief informiert.

Damit ist jetzt Schluss!

Ab 1. Januar 2024 sei die Ordnungswidrigkeit über eine individuelle Kennung und einem QR-Code sofort online einsehbar, teilte das Ordnungsamt mit. Stimmt man seinem Fehlverhalten zu, könne man ab dem neuen Jahr auch direkt per Kreditkarte, Giropay oder paydirekt sicher bezahlen.

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Das Verwarngeld müsse innerhalb von sieben Kalendertagen bezahlt werden, damit das Verfahren als abgeschlossen gelte, heißt es weiter. Der schnelle Abschluss des Verfahrens sei aber "in jedem Fall freiwillig".

Die neue und digitalere Vorgehensweise bringe gleich mehrere Vorteile mit sich: "Durch die Bußgeldstelle werden weder Personendaten erhoben noch ein Brief verschickt." Und: "Wurde die Ordnungswidrigkeit mit einem Mietwagen begangen, können sich Betroffene durch das Online-Knöllchen die oft zusätzliche Gebühr der Mietwagenfirma sparen."

Stadt Leipzig hätte für Digitalisierung sogar noch zwei Jahre Zeit gehabt

Zwei Jahre vor Ablauf der Frist wird es eine Digitalisierung im Ordnungsamt geben. (Symbolbild)
Zwei Jahre vor Ablauf der Frist wird es eine Digitalisierung im Ordnungsamt geben. (Symbolbild)  © Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild

"Ich freue mich sehr, dass wir nun nach mehreren Jahren Vorbereitungszeit mit dem neuen Verfahren produktiv gehen können", sagte Ordnungsamt-Leiter Matthias Laube.

Online möglich ist ab 1. Januar auch die Anhörung der Zentralen Bußgeldbehörde. "Wer die Online-Anhörung in Anspruch nimmt, hat es damit einfacher, sich fristgerecht und ohne viel Aufwand zu einem Sachverhalt zu äußern und Einsicht in die Details der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit zu nehmen", so das Ordnungsamt.

Und noch ein neues Tool wird freigeschaltet: Über ein Online-Portal könne jeder Ordnungswidrigkeiten rechtssichere und vollständige Anzeigen zur weiteren Verfolgung übermitteln. "Mit den neuen Möglichkeiten dieses Portals werden Fehler und unvollständige Angaben vermieden, die Datenverarbeitung wird effizienter."

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Das zum 31. Dezember 2023 auslaufende Verfahren war seit 1996 im Einsatz. Spätestens zum 1. Januar 2026 hätte das Verfahren digitalisiert werden müssen. Jährlich bearbeitet die Bußgeldbehörde rund 450.000 Ordnungswidrigkeitsanzeigen.

Titelfoto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild

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