Hannover/Leipzig - Im Juli 2025 wurden zwei Frauen in Leipzig gegen ihren Willen unbekleidet in einer Sauna gefilmt. Die beiden Geschädigten rufen die Polizei und erstatten Anzeige, der Mann gesteht vor Ort, sein Handy wird beschlagnahmt. Im August stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren jedoch ein, der Spanner erhielt sein Smartphone zurück, wie TAG24 in Erfahrung brachte, samt der Nacktaufnahmen. Vor dem Hintergrund weiterer, ähnlicher Fälle forderten Frauen deutschlandweit schärfere Strafen. Zwei Bundesländer haben nun einen gemeinsamen Vorstoß gewagt.
So sollen "sexuell motivierte" Bildaufnahmen auch in der Öffentlichkeit, also etwa in der Sauna oder am Strand, verboten werden, fordern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen in einer gemeinsamen Bundesratsinitiative.
Digitale Spanner dürften sich nicht länger hinter den Unzulänglichkeiten veralteter Paragrafen verstecken, sagte der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (56, Grüne) in Hannover.
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (48, SPD) sagte, Voyeuraufnahmen hätten mit der ständigen Verfügbarkeit von Kameras durch Smartphones zugenommen.
Zwar sei es schon heute strafbar, solche Aufnahmen zu verbreiten, das Filmen oder Fotografieren selbst sei in der Öffentlichkeit allerdings nicht verboten. Diese Strafbarkeitslücke müsse die Bundesregierung schließen.
Diskussion um bestehende Strafbarkeitslücke
Erst vor wenigen Tagen hatte sich auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (57, SPD) dafür ausgesprochen, voyeuristische Nacktaufnahmen ebenfalls unter Strafe zu stellen, wenn diese im öffentlichen Raum angefertigt wurden.
Die aktuell geltende Rechtslage kriminalisiert die Anfertigung von Bildaufnahmen nur dann, wenn dabei eine "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches", stattfindet, wie etwa in der eigenen Wohnung oder in einer Umkleidekabine.
In dem Fall aus Leipzig erfüllte der für "zahlende Gäste öffentlich zugängliche Bereich einer Sauna" daher nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht die nötigen Voraussetzungen nach § 201a des Strafgesetzbuches. Somit wurde das Verfahren eingestellt.
Die beiden Betroffenen starteten später eine Online-Petition. "Dass der Täter - und alle anderen, denn dies ist kein Einzelfall! - jederzeit wieder filmen kann und keine Konsequenzen zu befürchten hat, macht uns wütend", heißt es dort im Text. Über 63.000 Personen haben bereits unterschrieben.