Notfall am 1. Mai? Diese Ärzte und Apotheken sind in Leipzig geöffnet
Leipzig - Es ist der Tag der Arbeit, liebe Leute! Und auch wenn wir heute nicht arbeiten, kann natürlich auch am 1. Mai mal ein Notfall eintreten. Damit Ihr abgesichert seid, hat TAG24 Ärzte, Bereitschaftspraxen und Apotheken zusammengetragen, die in Leipzig Notdienste übernehmen.
Diese Arztpraxen und Notfallzentren sind am 1. Mai im Dienst

Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) sind folgende Praxen in Bereitschaft:
Bereitschaftspraxis am Universitätsklinikum Leipzig. Dort sind verfügbar:
- Der allgemeinmedizinische Behandlungsbereich (Liebigstraße 22, Haus 7.1, geöffnet von 9 bis 22 Uhr)
- Der augenärztliche Behandlungsbereich (Liebigstraße 12, Haus 1, geöffnet von 9 bis 22 Uhr)
- Der HNO-ärztliche Behandlungsbereich (Liebigstraße 12, Haus 1, geöffnet von 9 bis 22 Uhr)
Bereitschaftspraxis am Kindernotfallzentrum Dr. Claudia Fiegert (Riebeckstraße 65, geöffnet von 8 bis 13 Uhr)
Der Allgemeinmedizinische und kinderärztliche Behandlungsbereich der Bereitschaftspraxis am Klinikum St. Georg (Delitzscher Straße 141, Haus 12, geöffnet von 9 bis 19 Uhr)
Bereitschaftspraxis am Diakonissenkrankenhaus (Georg-Schwarz-Straße 49, geöffnet von 9 bis 19 Uhr)
Allgemein-Chirurgische Bereitschaftspraxis im Thonbergklinik-Notfallzentrum (Riebeckstraße 65, geöffnet von 8 bis 22 Uhr, Tel. 0341963670)
Diese Apotheken übernehmen am Tag der Arbeit die Notdienste

Laut Apothekennotdienst Leipzig sind folgende Apotheken an den Feiertagen geöffnet:
- Stadt-Apotheke Leipzig (Zentrum, Grimmaische Straße 19, Tel. 0341/9999537)
- Luisen-Apotheke (Connewitz, Bornaische Straße 41, Tel. 0341/3013816)
- Kopernikus-Apotheke (Grünau, Jupiterstraße 48, Tel. 0341/4112082)
- Aesculap-Apotheke (Böhlitz-Ehrenberg, Pestalozzistraße 72, Tel. 0341/44222377)
Weitere Informationen findet Ihr außerdem auf aponet.de, dem offiziellen Gesundheitsportal der deutschen Apotheker/innen.
Die Leipziger Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Notdienstzeit der Apotheken jeweils um 8 Uhr beginnt und um 7.59 Uhr am Folgetag endet. Ab 8 Uhr des Folgetags wechselt die Zuständigkeit für den Notdienst.
Wenn Ihr Leistungen einer Apotheke zu Notdienstzeiten in Anspruch nehmt, fallen Gebühren an. Diese Notdienstgebühr ist gesetzlich auf einmalig 2,50 Euro festgelegt.
TAG24 wünscht Euch einen frohen 1. Mai!
Titelfoto: Montage: Jan Woitas/dpa + Megaflopp/123RF