Wegen Schäden im Dachbereich: Leipzigs älteste Fassadenbegrünung nun komplett zerstört?
Leipzig - Bereits Ende Januar hatte der Leipziger Umweltbund "Ökolöwe e.V." auf die illegale Entfernung der Fassadenbegrünung an der Thomasiusstraße 6 aufmerksam gemacht. Während es sich damals nur um einen Teil der Pflanze gehandelt hatte, scheint sie nun vollständig entfernt zu sein.
Schon am Mittwoch, dem 28. Januar, hatte man mit den Arbeiten an der Fassade der Thomasiusstraße 6 begonnen.
Wie die Stadt Leipzig auf Nachfrage von TAG24 bestätigte, erfuhr man erst einen Tag später von dem Vorhaben an dem denkmalgeschützten Gebäude. Mithilfe eines Antrags hatte man im Nachhinein die "Zustimmung zu einer dringenden Maßnahme" wegen eines "teilweisen Rückschnitts am Giebel des Einzeldenkmals" gefordert.
Von dem "teilweisen Rückschnitt" scheint nun allerdings keine Rede mehr zu sein. Stattet man der Thomasiusstraße 6 einen Besuch ab, trifft man auf ein vollständig eingerüstetes Gebäude.
Zudem scheint auch der Efeu, der sich hinter dem türkisen Schleier versteckt, weiteren Schaden durch die Maßnahmen genommen zu haben.
Der Grund für die Zerstörung
Wie die Stadt mitteilte, sei die vollständige Einrüstung des Gebäudes aufgrund von Schäden im Dachbereich notwendig geworden.
"Das Gebäude Thomasiusstraße 6 weist nach Angaben des Eigentümers im Dachbereich und am Giebel Schäden auf, die Reparaturen notwendig machen und die Stellung eines Gerüstes erfordern. Dies wiederum bedingte den Eingriff ins Fassadengrün", schilderte Pressesprecherin Nicole Thiele.
Nichtsdestotrotz könne die illegale Maßnahme, also der vorab erfolgte unerlaubte Eingriff, nicht durch eine nachträgliche Genehmigung legalisiert werden, weshalb die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens weiterhin geprüft werde.
Neben der Stadt hatte auch der Leipziger Umweltbund "Ökolöwe e.V." wegen eines Verstoßes gegen die Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig Anzeige erstatten wollen.
Keine Rettung in Sicht?
Auch wenn die Rettung der Pflanze noch aussichtsloser zu sein scheint als noch zu Beginn der Maßnahmen, wolle die Abteilung Denkmalpflege eine Wiederherstellung unterstützen.
Da die Begrünung jedoch keine "denkmalkonstituierende Bedeutung" habe, könne das Amt per Gesetz keine konkreten Schritte anordnen. Anders als von "Ökolöwe" gefordert, scheint man den Efeu somit sich selbst zu überlassen.
Stattdessen wies man darauf hin, dass die Pflanze neu treiben könne, sofern das Wurzelsystem und der oberflächennahe Spross erhalten blieben.
"Für das Wiedererlangen einer gewissen ökologischen Funktion werden mindestens zehn bis 15 Jahre vergehen", ergänzte Thiele.
Wann und ob die Pflanze die Fassade wieder begrünen wird, bleibt also vorerst abzuwarten.
Titelfoto: Bildmontage: Christian Grube, Nico Zeißler

