Anschlag mit Auto in München: Mordanklage gegen Amok-Fahrer erhoben
Von Marco Krefting, Jacqueline Melcher
München - Nach dem schrecklichen Anschlag mit einem Auto auf Demonstranten in München im Februar dieses Jahres hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe den Autofahrer angeklagt.

Die Behörde wirft dem Afghanen, der mit einem Wagen in eine Menschenmenge gefahren war, unter anderem zweifachen Mord und darüber hinaus noch versuchten Mord in 44 Fällen vor.
"Der Angeschuldigte beging die Tat aus einer übersteigerten religiösen Motivation heraus", heißt es zur Tat. "Er wähnte sich verpflichtet, als Reaktion auf das Leid von Muslimen in islamisch geprägten Ländern willkürlich ausgewählte Personen in Deutschland angreifen und töten zu müssen."
Der zum Zeitpunkt der Tat 24-Jährige war am 13. Februar 2025 - zehn Tage vor der vorgezogenen Bundestagswahl - in Demonstranten bei einer Veranstaltung der Gewerkschaft Verdi gefahren.
Wenige Tage später erlagen eine Frau (†37) und ihre zwei Jahre alte Tochter ihren schweren Verletzungen.
Viele Menschen waren bei dem Anschlag verletzt worden. "44 weitere Personen trugen zum Teil lebensgefährliche oder schwere Verletzungen davon", teilte die Bundesanwaltschaft entsprechend mit. Außerdem wirft sie dem Mann auch gefährliche Körperverletzung und einen schweren gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor.
Auto-Anschlag in München: Angriff auf freiheitlich-demokratische Grundordnung

"Es besteht der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert war und als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen ist", hatte die Bundesanwaltschaft mitgeteilt, als sie wegen der besonderen Bedeutung des Falls als oberste Anklagebehörde die Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft München übernahm.
"Damit ist sie geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen."
Das Oberlandesgericht München muss entscheiden, ob es die Anklage zulässt.
In einem weiteren Schritt würde es Termine für einen Prozess ansetzen. Der Beschuldigte ist laut Bundesanwaltschaft in Untersuchungshaft.
Die Ermittler in München gehen von einem islamistischen Motiv des Autofahrers aus.

Autofahrer von München soll "Allahu Akbar" gerufen haben
Die Leitende Oberstaatsanwältin der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) der Generalstaatsanwaltschaft München, Gabriele Tilmann, hatte bei einer Pressekonferenz noch am Tag nach der Tat gesagt, der Mann habe "Allahu Akbar" gerufen und nach seiner Tat gebetet. In seiner Vernehmung habe er den Angaben zufolge darüber hinaus "eingeräumt, bewusst in die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Demonstrationszugs gefahren zu sein".
Zu dem Zeitpunkt gab es demnach keine Hinweise darauf, dass der Mann in ein Netzwerk eingebunden gewesen sei.
Die Ermittler hätten auch keine Spuren zu einer Verbindung zum Beispiel zur Terrororganisation Islamischer Staat, zu weiteren Beteiligten oder zu einer zunehmenden Radikalisierung des jungen Mannes in der jüngeren Vergangenheit.
Erstmeldung: 15.53 Uhr, zuletzt aktualisiert: 16.03 Uhr
Titelfoto: Christoph Trost/dpa