Trotz Sieges vor Gericht: AfD muss Bundeszentrale räumen

Von Marion van der Kraats

Berlin - Die AfD muss nach einem Urteil ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im Herbst 2026 räumen – und damit gut ein Jahr früher, als es der Mietvertrag vorsah.

Ihre Parteizentrale im Berliner Bezirk Reinickendorf muss die AfD bis zum Jahresende 2026 verlassen haben. (Archivfoto)
Ihre Parteizentrale im Berliner Bezirk Reinickendorf muss die AfD bis zum Jahresende 2026 verlassen haben. (Archivfoto)  © Jörg Carstensen/dpa

Mit einer Party nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei gegen Vertragspflichten verstoßen, entschied das Landgericht Berlin.

Eine fristlose Kündigung rechtfertige dies allerdings nicht, erklärte Richter Burkhard Niebisch. Damit hat sich die AfD teils erfolgreich gegen eine entsprechende Räumungsklage gewehrt.

"Ein großer Tag für meine Partei. Sie sehen mich sehr glücklich", sagte der stellvertretende AfD-Bundessprecher und Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk (59), der seine Partei in der mündlichen Verhandlung vertrat.

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Nach dem Urteil muss die Partei den Großteil ihrer Räume zum 30. September 2026 räumen. Den restlichen Bereich muss sie spätestens zum 31. Dezember 2026 verlassen haben.

Keine fristlose Kündigung: für AfD-Mann Kay Gottschalk (59) ein großer Erfolg.
Keine fristlose Kündigung: für AfD-Mann Kay Gottschalk (59) ein großer Erfolg.  © Andreas Gora/dpa

Landgericht Berlin: Fristlose Kündigung nach AfD-Wahlparty unzulässig

Nach der letzten Bundestagswahl hatte die AfD im Innenhof ihrer Parteizentrale eine Wahlparty gefeiert - und damit gegen den Mietvertrag verstoßen. (Archivfoto)
Nach der letzten Bundestagswahl hatte die AfD im Innenhof ihrer Parteizentrale eine Wahlparty gefeiert - und damit gegen den Mietvertrag verstoßen. (Archivfoto)  © Julian Stratenschulte/dpa

Gegen das Urteil kann Berufung beim Berliner Kammergericht, der nächsthöheren Instanz, eingelegt werden. Der Kläger ließ zunächst offen, ob er das Urteil akzeptiert.

"Zum Urteil selbst können wir, gleichgültig wie dieses ausfällt, erst nach Vorlage der Ausfertigung und Analyse der Urteilsbegründung Stellung nehmen", teilte der österreichische Investor Lukas Hufnagl bereits am Donnerstag mit.

Die Eigentümergesellschaft der wenig zentral gelegenen Immobilie im Bezirk Reinickendorf hatte der Partei wegen der Wahlparty fristlos gekündigt – ohne sie aber vorher abzumahnen.

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Die Mietverträge laufen eigentlich noch bis Ende 2027, es sind aber jeweils Sonderkündigungsrechte vorgesehen.

Titelfoto: Bildmontage: Julian Stratenschulte/dpa, Jörg Carstensen/dpa

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