Höcke wegen SA-Parole vor Gericht: Verteidigung unterbricht Anklage-Verlesung!

Halle (Saale) - Der Prozess gegen Björn Höcke (52) hat am Donnerstag in Halle begonnen. Der Chef der vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Thüringer AfD ist wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt: Er soll bewusst eine SA-Parole genutzt haben.

Thüringens AfD-Chef Björn Höcke (52) muss sich seit Donnerstag vor dem Landgericht Halle verantworten.
Thüringens AfD-Chef Björn Höcke (52) muss sich seit Donnerstag vor dem Landgericht Halle verantworten.  © Fabrizio Bensch/Reuters/POOL/dpa

Während sich draußen hunderte Demonstrierende versammelten, füllte sich das Gebäude des Jusitzzentrums in Halle mit Journalisten - wegen des großen Menschenandrangs musste der Beginn der Verhandlung um 15 Minuten verschoben werden.

Auch die Sicherheitsvorkehrungen waren hoch: So wurden unter anderem Taschen mit einem Sprengstoffhund untersucht.

Was nach Beginn folgte, war eine Abfolge von Anträgen und Beschwerden der Verteidigung, gespickt mit Unterbrechungen - bis 13 Uhr war die Anklage noch immer nicht verlesen.

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Zwar gab es schon vorher einen Versuch, der allerdings direkt von der Verteidigung unterbrochen wurde, was der Staatsanwalt Benedikt Bernzen als "ungeheuerlich" bezeichnete. Das sei ihm in all den Jahren noch nie passiert.

Der Hauptpunkt der Anträge zielte auf eine digitale Dokumentation der einzelnen Verhandlungstage durch Tonaufnahmen ab. Die Begründung: Nur so sei ein faires Verfahren möglich.

Einlassung von Höcke erwartet

Die Staatsanwälte Benedikt Bernzen (l.) und Ulf Lenzner am Donnerstag im Saal des Justizzentrums.
Die Staatsanwälte Benedikt Bernzen (l.) und Ulf Lenzner am Donnerstag im Saal des Justizzentrums.  © Fabrizio Bensch/Reuters/POOL/dpa

Nach einigem Hin und Her und einer anschließenden Ablehnung des Antrags konnte die Anklage dann gegen 13.10 Uhr verlesen werden.

Demnach soll Höcke am 29. Mai 2021 während einer im Zuge des AfD-Wahlkampfs im Vorfeld der Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt gehaltenen Rede vor 250 Zuschauern in Merseburg "Alles für Deutschland" gesagt haben. Dabei soll der Politiker gewusst haben, dass es sich um eine verbotene SA-Parole handelt.

Höcke, der früher Geschichte unterrichtete, hatte im Vorfeld erklärt, nicht gewusst zu haben, dass die Parole eine SA-Losung sei.

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Ursprünglich sollte eine weitere Nutzung der Parole in Gera mitverhandelt werden - die Verfahren wurden allerdings wieder getrennt.

Kurz nach der nun erfolgreichen Verlesung der Anklage wurde der erste Verhandlungstag beendet.

Es wird mit weiteren Terminen über die bisher vier anberaumten Tage hinaus gerechnet. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt - zu Beginn soll es eine Einlassung von Höcke geben.

Im Falle einer Verurteilung droht dem Politiker eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Titelfoto: Fabrizio Bensch/Reuters/POOL/dpa

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