"Landolf Ladig"-Prozess: Unterlassungsklage gegen Höcke abgewiesen

Von Monia Mersni

Erfurt - Das Landgericht Erfurt hat am heutigen Freitag eine Unterlassungsklage gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke (49) abgewiesen.

Das Gericht sah in der Aussage von Björn Höcke (49, AfD) eine zulässige Aussage.
Das Gericht sah in der Aussage von Björn Höcke (49, AfD) eine zulässige Aussage.  © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Die Junge Gemeinde Stadtmitte Jena hatte auf Unterlassung geklagt, nachdem Höcke im MDR-Sommerinterview 2019 einen Autor, der unter dem Pseudonym "Landolf Ladig" Artikel in einer als rechtsextrem geltenden Publikationen veröffentlichte, der Gemeinde zuordnete.

Die Kammer sei zu der Überzeugung gelangt, dass es sich um eine Meinungsäußerung und ein Werturteil handle - "und nicht um eine unwahre Tatsachenbehauptung", sagte der vorsitzende Richter am Freitag im Landgericht Erfurt.

Bei Betrachtung des Höcke-Interviews sei zu erkennen, dass der AfD-Politiker mit einem "ironischen Blick" geantwortet habe, begründete der Richter das Urteil am zweiten Prozesstag.

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Höcke, der auch der AfD-Landtagfraktion vorsitzt, habe deutlich gemacht, dass er nicht antworten wolle und "letztlich eine Retourkutsche zurückgegeben an die Junge Gemeinde - mehr war nicht dahinter."

Die Meinungsäußerung sei auch keine Schmähkritik, "sondern eine zulässige Aussage, die im politischen Meinungskampf getätigt werden muss".

In der Vergangenheit war immer wieder öffentlich diskutiert worden, ob nicht Höcke selbst hinter dem Pseudonym "Landolf Ladig" stehen könnte. Diese Behauptung wies der 49-Jährige stets zurück.

Titelfoto: Screenshot/Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

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