"Söder Kebab" jetzt offiziell geschützt: CSU sichert sich Rechte an Döner-Marke
München - Rechter Wahlkampf, migrantische Küche: Ministerpräsident und Hobby-Food-Blogger Markus Söder (58, CSU) hat jetzt die Markenrechte an einem eigenen Döner. Nicht nur für (möglicherweise) lustige Textilien, auch für Fleischprodukte.
Alles in Kürze
- Markus Söder sichert sich Markenrechte an "Söder Kebab"
- CSU erhält Rechte für Fleischprodukte und Textilien
- Markenschutz gilt bis 2034 für verschiedene Produkte
- Lizenzen können an Dritte vergeben werden
- Söder-Buden könnten bald entstehen

Die Wortfolge "Söder Kebab" und "Söder Kebab mit Bild" gehören damit offiziell unter den Registernummern 302024008374 und 302024008375 seiner Partei, der Münchner CSU.
Interessant an der Geschichte: Dieser Coup ist schon seit langer Zeit geplant, wurde jetzt aber erst bekannt.
Am 29. Juli 2024 löste der bayerische Landesvater ein Versprechen ein und ging mit ausgewählten Personen aus der Followerschaft seines Accounts auf Instagram Döner essen. Damals in München, zwei Tage später noch einmal in Nürnberg.
Zu diesem Zeitpunkt war die Bildmarke bereits seit vier Tagen angemeldet. Also auch die rot-weiße Grafik, in der Söder das Fleisch vom Drehspieß schneidet. Optisch angelehnt an die typischen Designs, die man aus Döner-Lokalen kennt. Die Wortmarke folgte später.
Laut dem Deutschen Patent- und Markenamt ist bislang einzig die Bavaria Werbe- und Wirtschaftsdienste GmbH als Lizenznehmer eingetragen. Also die Betreiber des CSU-Fanshops.
Markenschutz von Fleisch über Kaffee bis hin zu Pilzen

Bis zum 25. Juli 2034 könnten dort – denn dafür wurde das Markenrecht in Anspruch genommen – unter anderem Bekleidungsstücke, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Meeresfrüchte und Weichtiere, Molkereiprodukte, verarbeitete Früchte, Pilze, Gemüse, Nüsse und Hülsenfrüchte, Suppen, Eiscreme, gefrorener Joghurt und Sorbets, Kaffee und Tee mit dem Logo vertrieben werden.
Außerdem natürlich – auch auf digitalen Plattformen – darf damit Marketing und Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden. Also auch Aufkleber und Flyer. Die Wortmarke ist bis 13. Januar 2030 geschützt.
Als Markeninhaber kann die CSU übrigens Lizenzen für das Nutzen der Marken vergeben. Sprießen also bald die Söder-Buden aus dem Boden? Es bleibt abzuwarten.
Vielleicht macht er es ja auch wie "Bazis Schlemmerkücherl" in der Münchner Müllerstraße. Dort gibt es als Esskultur-übergreifende Besonderheit den "Bayrito" oder umgangssprachlich gelegentlich "Schweiners-Dürüm" genannt.
Es handelt sich um einen Wrap, gefüllt mit Krustenschweinebraten, Kartoffelknödel, Apfelblaukraut und Bier-Bratensauce. Vor allem bei Nachtschwärmern sehr beliebt – und stabiler als so manches politisches Statement.
Titelfoto: Montage: Peter Kneffel/dpa + CSU