Rede gegen Wagenknecht und BSW: Ermittlungsverfahren gegen Robert Habeck eingestellt
Dresden - Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (56) eingestellt.
Habeck wurde Verleumdung des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) und der Politikerin (56) selbst vorgeworfen.
Das Verfahren gegen den ehemaligen Grünen-Politiker wurde eingestellt, nachdem Habeck eine Geldauflage in Höhe von 12.000 Euro fristgerecht gezahlt hatte.
Jenes Geld ging an drei gemeinnützige Vereine.
Das Verfahren beruhte auf einer Strafanzeige des BSW und deren damalige Parteichefin Sahra Wagenknecht.
Am 30. August 2024 war Habeck anlässlich der Wahl zum Sächsischen Landtag für eine Abschlussveranstaltung der Grünen zu Gast im Dresdner Rundkino gewesen.
Dort habe er in seiner Rede "inhaltlich unzutreffende Tatsachen" gesagt, teilte die Staatsanwaltschaft im Juni mit.
Anzeige nach Rede im Dresdner Rundkino
Konkret sagte Habeck zu Beginn: "Niemand in der Bundesregierung ist korrupt oder verkauft - im Unterschied zu AfD und BSW! Denn jeder weiß, dass die direkt aus Moskau und Peking bezahlt werden!"
Zwei Monate später wurde er deswegen angezeigt.
Wagenknecht erklärte TAG24 daraufhin, dass Habeck "wissentlich Lügen über einen politischen Konkurrenten" verbreitet hat.
Der Ex-Vizekanzler verteidigte seine Rede und beschrieb seine Worte als kritische Meinungsäußerung.
Damals konnte die Staatsanwaltschaft trotz Habecks Immunität als Bundestagsabgeordneter ermitteln. Diese deckt Verleumdung nämlich nicht ab.
Originalartikel von 14.39 Uhr, zuletzt aktualisiert um 14.59 Uhr.
Titelfoto: Bildmontage/Sebastian Gollnow/dpa, Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

