Nach Nord-Stream-Anschlägen: Erste Anklage in Hamburg erhoben

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Von Jacqueline Melcher, Lukas Müller und Marco Krefting

Karlsruhe/Hamburg - Die Anschläge auf die Nord-Stream-Gasleitungen sorgten 2022 weltweit für Schlagzeilen. Seit Jahren suchen deutsche Ermittler nach dem siebenköpfigen Team, das damals die Sprengsätze an dem deutsch-russischen Prestigeprojekt angebracht haben soll. Jetzt wurde erstmals Anklage gegen einen mutmaßlichen Beteiligten erhoben, wie seine Anwälte bestätigten.

Der Verdächtige Serhij K. im November 2025.
Der Verdächtige Serhij K. im November 2025.  © Uli Deck/dpa

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft dem Ukrainer Serhij K. laut mehreren Medienberichten Kriegsverbrechen, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und die Zerstörung von Bauwerken vor.

Eine Sprecherin bestätigte, dass Anklage erhoben worden sei. Details nannte sie zunächst keine. Nach früheren Angaben ist die oberste Anklagebehörde Deutschlands überzeugt, dass der Mann die Operation in der Ostsee koordinierte. 

Eine Sprecherin des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass die Anklage beim Gericht anhängig sei. Der dortige Staatsschutzsenat muss nun entscheiden, ob er diese zulässt und wann der Prozess stattfindet.

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Mehrere Sprengungen in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 so sehr beschädigt, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Durch Nord Stream 1 floss vorher russisches Erdgas nach Deutschland, Nord Stream 2 war noch nicht in Betrieb.

Allerdings war in den Monaten zuvor - nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine - die Durchleitung von Gas durch Nord Stream 1 von russischer Seite bereits mehrfach stark gedrosselt oder ganz gestoppt worden. 

Bislang wurde für die Anschläge niemand zur Rechenschaft gezogen. Ende August 2025 konnte dann der mutmaßliche Drahtzieher auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls an der Adria-Küste im Urlaub mit seiner Familie gefasst werden.

Über Monate wehrte Serhij K. sich gegen seine Auslieferung nach Deutschland. Er ging zwischenzeitlich in den Hungerstreik, weil er sich schlecht behandelt fühlte.

Auslieferung nach Deutschland

Mehrere Sprengungen in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 beschädigt. (Archivbild)
Mehrere Sprengungen in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 beschädigt. (Archivbild)  © -/Danish Defence Command/dpa

Drei Monate nach seiner Festnahme wurde er schließlich am 27. November nach Deutschland überstellt.

Einen Tag später setzte ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Haftbefehl gegen ihn in Vollzug. Serhij K. sitzt seitdem in deutscher Untersuchungshaft. Eine Haftbeschwerde von ihm blieb im Dezember am Bundesgerichtshof (BGH) ohne Erfolg.

In dem damaligen Beschluss des obersten deutschen Strafgerichts ist auch beschrieben, wie die folgenreiche Operation in der Ostsee nach Einschätzung der Ermittler ablief.

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Serhij K. begab sich demnach spätestens am 8. September 2022 mit sechs Mittätern - einem Schiffsführer, einem Sprengstoffexperten und vier Tiefseetauchern - im Hafen von Wiek auf Rügen auf die Segelyacht Andromeda, die ein Mittelsmann für mehrere Wochen gechartert hatte.

Die Gruppe soll nahe Bornholm bei Tauchgängen in bis zu 80 Metern Tiefe am Meeresboden vier mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den Gaspipelines befestigt haben. Es handelte sich dabei den Angaben nach um im Militärbereich verwendete Hochleistungssprengstoffe mit massiver Zerstörungskraft, die auch in großen Wassertiefen explosionsfähig sind. Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022.

Serhij K. soll damals Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte gewesen sein. Sein italienischer Anwalt hatte schon vor der Auslieferung nach Deutschland infrage gestellt, ob er daher für die mutmaßliche Sabotage überhaupt zur Rechenschaft gezogen werden könne.

Auch die deutschen Behörden gehen davon aus, dass die Sabotage im Auftrag eines fremden Staates ausgeführt wurde. Ihrer Ansicht nach steht das einem Verfahren in Deutschland aber nicht entgegen.

Titelfoto: Uli Deck/dpa

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