Über 3 Promille intus: Radfahrerin bei Unfall verletzt

Zwönitz/Zwickau - Am Wochenende hat die Polizei wieder mehrere Suff-Fahrer festgestellt. Spitzenreiterin war eine Radfahrerin (67) mit über drei Promille.

In Zwönitz ist eine Radfahrerin auf der Bahnhofstraße gestürzt. Sie hatte 3,20 Promille intus. (Symbolbild)
In Zwönitz ist eine Radfahrerin auf der Bahnhofstraße gestürzt. Sie hatte 3,20 Promille intus. (Symbolbild)  © Carsten Rehder/dpa

Die 67-Jährige war laut Polizei am Samstag gegen 18.40 Uhr in Zwönitz (Erzgebirgskreis) unterwegs. Die 67-Jährige fuhr auf der Bahnhofstraße, wo sie plötzlich stürzte. Sie wurde dabei leicht verletzt.

"Im Rahmen der Unfallaufnahme wurde Alkoholgeruch bei 67-Jährigen festgestellt. Ein entsprechender Test ergab einen Wert von 3,20 Promille, was eine Blutentnahme nach sich zog", so ein Sprecher der Polizeidirektion Chemnitz.

Am Fahrrad entstand ein geringer Schaden.

Zwei Autos bei Steinheim frontal kollidiert: Mindestens ein Schwerverletzter!
Unfall Zwei Autos bei Steinheim frontal kollidiert: Mindestens ein Schwerverletzter!

Bereits am Freitagabend gegen 22.30 Uhr war ein Radfahrer (63) in Meerane verunglückt. Der 63-Jährige fuhr auf der Äußeren Crimmitschauer Straße. Als er bremsen wollte, geriet er ins Schleudern und stürzte.

Auch er wurde leicht verletzt. Ein Atemalkoholtest ergab zudem einen Wert von 0,98 Promille.

E-Scooter-Fahrer mit 2,66 Promille unterwegs

Deutlich mehr hatte ein E-Scooter-Fahrer (35) in Zwickau intus. Der junge Mann wurde am Freitag kurz vor Mitternacht auf der inneren Zwickauer Straße von der Polizei kontrolliert. Dabei stellten die Beamten fest, dass er erheblich alkoholisiert war. Ein Test ergab einen Wert von 2,66 Promille.

Die beiden Radfahrer und auch der E-Scooter-Fahrer müssen sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.

Für Radfahrer gilt übrigens eine Grenze von 1,6 Promille, solange es zu keinem Unfall kommt. Bei E-Scootern sieht das anders aus. Die kleinen Roller gelten als Kraftfahrzeuge und werden rechtlich wie Autos behandelt. Dadurch gilt hier eine Promillegrenze von 0,5.

Wer betrunken erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Fahrverbot und einer Geldbuße rechnen. Bei 1,1 Promille oder mehr sind auch höhere Strafen möglich.

Titelfoto: Carsten Rehder/dpa

Mehr zum Thema Unfall: