Nach Kündigung: Mieterin darf Göttinger Horror-Haus weiter bewohnen

Göttingen - Eine Mieterin und ihre vier Kinder müssen nicht mehr aus dem Horror-Haus in Göttingen (Niedersachsen) ausziehen.

Der Göttinger Komplex sorgt seit Monaten für Negativschlagzeilen. (Archivbild)  © Moritz Frankenberg/dpa

Die Frau hatte mit ihrer Familie zuvor in einer Zwei-Raum-Wohnung in dem für Negativschlagzeilen bekannten Haus gewohnt. Nachdem die Bewohnerin eine Unbewohnbarkeits-Klage wegen unzumutbarer Umstände innerhalb des Hauses gestellt hatte, habe ihr die Hausverwaltung im November 2025 die Wohnung gekündigt.

Nun gab es jedoch eine Wendung: Die Familie muss nicht ausziehen. Sie soll künftig in zwei nebeneinander liegenden Wohnungen in dem Gebäude wohnen.

"Wir freuen uns nun endlich eine Lösung für eine Familie gefunden zu haben, die zu den "guten" des Hauses gehören", teilte die Hausverwaltung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit.

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Der Tausch der Wohnungen soll zudem einvernehmlich und mit der Unterstützung der neuen Eigentümer des Gebäudes erfolgt sein.

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Gericht lehnte Unbewohnbarkeits-Klage ab

In der Klage der Mutter wurde unter anderem auf die nicht funktionierende Heizung, bauliche Mängel und Ungeziefer hingewiesen. Aus diesen Gründen wollte sie mit ihren Kindern in einer Not- oder Obdachlosenunterkunft untergebracht werden. Die Klage wurde jedoch vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Zuvor hatte die Hausverwaltung ihr die Wohnung gekündigt, weil diese überbelegt gewesen sei.

Seit Monaten sorgt der Gebäudekomplex mit rund 432 Wohnungen in der Nähe des Bahnhofes wegen der dortigen Lebensumstände für Schlagzeilen. Die Immobilie soll nun durch die neuen Eigentümer saniert und wieder zu einem attraktiven Wohnangebot werden, hieß es.

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