Bestechungsaffäre in JVA Euskirchen: Konnten Häftlinge Schmiermittel-Abo abschließen?

Von Bettina Grönewald

Düsseldorf/Euskirchen - Die bisherigen Ermittlungen wegen eines Bestechungsverdachts in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Euskirchen legen eine erstaunliche Palette illegaler Vergünstigungen für Häftlinge nahe.

Über 200 Polizeibeamte waren am vergangenen Freitag im Einsatz um unter anderem die JVA Euskirchen zu durchsuchen.  © Thomas Banneyer/dpa

Unter anderem soll es Gefangenen dort möglich gewesen sein, gegen monatliche Zahlungen an Bedienstete Abos zu buchen, um vor Kontrollen in der JVA gewarnt zu werden. Das berichtete der Abteilungsleiter der Strafrechtsabteilung des NRW-Justizministeriums, Ulrich Stein-Visarius, im Rechtsausschuss des Landtags.

Wegen des Verdachts der Bestechlichkeit von Gefängnismitarbeitern hatten rund 210 Einsatzkräfte am vergangenen Freitag Teile der JVA, ein zugehöriges Büro im Amtsgericht sowie acht Wohnungen in den Kreisen Euskirchen, Ahrweiler und Rhein-Erft sowie in Leverkusen durchsucht. 

Die Ermittlungen richteten sich gegen acht Bedienstete der JVA Euskirchen, die im Verdacht stünden, als Gegenleistung für das Gewähren von Hafterleichterungen Vorteile angenommen zu haben, sagte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (56, CDU). Ermittelt werde zudem gegen drei ehemals dort inhaftierte Männer.

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Ein erster Verdacht hatte sich bereits 2022 ergeben. Wegen der zunehmenden Komplexität der Ermittlungen sei in diesem Frühjahr eine besondere Einheit im Polizeipräsidium Bonn eingerichtet worden, berichtete Stein-Visarius.

Nach und nach hätten sich Hinweise auf weitere Korruptionsmuster ergeben, "die auf eine unter den Beteiligten organisierte Struktur und Begehungsweise hindeuteten", sagte er unter Bezugnahme auf einen Bericht der leitenden Oberstaatsanwältin in Bonn. 

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NRW-Justizminister Benjamin Limbach (CDU) fassungslos über Vorgänge in JVA Euskirchen

Benjamin Limbach (56, CDU), Justizminister von Nordrhein-Westfalen, will die Vorwürfe umfassend aufklären.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Demnach sollen JVA-Bedienstete bereits im Vorfeld der Vollstreckung von Freiheitsstrafen eigene oder fremde Immobilien sowie Scheinimmobilien als Meldeadressen für Verurteilte zur Verfügung gestellt haben. Der Zweck: Nach dem Vollstreckungsplan des Landes NRW sollte dadurch eine Zuständigkeit der JVA Euskirchen für den offenen Vollzug begründet werden.

Darüber hinaus habe sich der Verdacht ergeben, dass Bedienstete Gefangenen (Schein-)Arbeitsstellen vermittelt hätten, um ihnen die Aufnahme in den offenen Strafvollzug zu ermöglichen. Schmiergeldzahlungen an JVA-Bedienstete sollen es zudem ermöglicht haben, meldepflichtiges Fehlverhalten von Gefangenen zu korrigieren beziehungsweise Kontrollen von Arbeitsstellen und Lebensverhältnissen zu entgehen.

Wiederholt sei außerdem aufgefallen, dass sich Gefangene außerhalb der JVA befunden hätten, obwohl sie den Erfassungen zufolge als anwesend geführt worden seien. "Es besteht vor diesem Hintergrund der Verdacht, dass Gefangenen Ausgangszeiten ohne Protokollierung gewährt oder Daten im Nachhinein verfälscht worden sind."

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Der Justizminister äußerte sich fassungslos. "Wir haben umgehend begonnen, diese besorgniserregenden Umstände gründlich aufzuklären", sagte er. "Dabei bleiben wir nicht bei der JVA Euskirchen stehen, sondern nehmen landesweit mögliche Risiken in den Blick." Die JVA Euskirchen werde einer eingehenden Sondersicherheitsprüfung unterzogen.

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