Kita-Reform vorgestellt: Was sich bald in NRW alles ändern soll

Von Dorothea Hülsmeier

Düsseldorf – Nordrhein-Westfalens Kinder- und Familienministerin Josefine Paul (Grüne) hat den seit langem angekündigten Gesetzentwurf zur Reform der Kindertageseinrichtungen vorgelegt.

Mit der Reform sollen Familien und Einrichtungen entlastet werden. (Symbolbild)
Mit der Reform sollen Familien und Einrichtungen entlastet werden. (Symbolbild)  © Uwe Anspach/dpa

Grundlage ist ein Eckpunkte-Papier, auf das sich die Landesregierung, Kommunalverbände, Träger und Kirchen zuvor geeinigt hatten.

"Unser gemeinsames Ziel ist es, die Chancengerechtigkeit für die Kinder in unserem Land zu verbessern: durch zusätzliche Finanzmittel, weniger Bürokratie und noch mehr gut ausgebildetem Personal", erklärte Paul.

Ein zentraler Punkt des geänderten Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ist die Einführung von Kern- und Randzeiten in den Kitas, in denen jeweils unterschiedlichere Anforderungen an das Personal gelten.

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Die Kindergärten können künftig in Eigenverantwortung den Betreuungsschlüssel und die Qualifikation des eingesetzten Personals etwa in Bring- und Abholzeiten festlegen.

Die Kernzeit liegt laut zuvor vereinbarten Eckpunkten bei mindestens fünf Stunden am Tag. Eltern können Betreuungszeiten für ihren Nachwuchs künftig in Fünf-Stunden-Schritten buchen, also flexibler als bisher.

Ausbildung soll attraktiver werden: höhere Zuschüsse fürs Kita-Personal

Riesige Investitionen sollen den Kita-Alltag verbessern. (Symbolbild)
Riesige Investitionen sollen den Kita-Alltag verbessern. (Symbolbild)  © Friso Gentsch/dpa

Das Gesetz sieht umfangreiche Finanzmittel für die Kitas vor. So erhöht das Land die Grundfinanzierung ab 1. August 2027 um jährlich zusätzlich 200 Millionen Euro.

Für das am 1. August 2026 beginnende Kita-Jahr werden zusätzlich 200 Millionen Euro pauschal als freiwillige Leistung bereitgestellt. Darüber hinaus stellt das Land 1,5 Milliarden Euro für Investitionen und mindestens 50 Millionen Euro für eine Personaloffensive zur Verfügung.

Die bisherigen Sprach-Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf werden mit PlusKitas, die in ihrem Umfeld viele Familien mit erschwerten Startbedingungen haben, zusammengeführt.

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Auch das Programm der Kita-Alltagshelfer wird in das Kinderbildungsgesetz integriert. Damit sollen die Einrichtungen mehr finanzielle Flexibilität erhalten. Die Bürokratie soll deutlich reduziert werden.

Die Förderung der Ausbildung zur Kinderpflegerin oder zum Kinderpfleger wird in das Gesetz integriert und der Zuschuss erhöht. Bislang hat das Land die Ausbildung im Rahmen einer Förderrichtlinie anteilig unterstützt. Auch der Landesanteil für die Erzieher-Ausbildung soll erhöht werden.

Titelfoto: Uwe Anspach/dpa

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