Wegen Schweinepest-Ausbruch in NRW: Erster Landkreis zieht Konsequenzen
Von Florentine Dame, Marc Herwig, Frank Christiansen
Olpe - Zur Eindämmung der erstmals bei einem Wildschwein in Nordrhein-Westfalen aufgetretenen Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat der Kreis Olpe am Montag eine Tierseuchenverordnung erlassen.
Alles in Kürze
- Kreis Olpe erlässt Tierseuchenverordnung gegen ASP
- Jagdverbot in infizierter Zone verhängt
- Transportverbot für Schweine und Fleisch
- Reinigungsmaßnahmen nach Kontakt mit Wildschweinen
- Maßnahmen treten am Dienstagabend in Kraft

Die Verordnung sieht Auflagen für Schweinehalter, Jäger und Hundehalter in der betroffenen Region vor.
In der nun veröffentlichten Verfügung ist die sogenannte "infizierte Zone" rund um den Fundort des ersten nachweislich an ASP verendeten Tieres festgelegt.
Der Landrat des Kreises Olpe verhängte für diese Zone ein Jagdverbot mit wenigen Ausnahmen. Außerdem soll die Suche nach verendeten Wildschweinen verstärkt werden.
Für Wildschweine und für Schweine gilt darüber hinaus ein Transportverbot aus dieser Zone, genauso wie für Fleisch und Nebenprodukte von Schweinen.
Festgelegte Maßnahmen treten am Dienstagabend in Kraft

Wer in der Zone mit Wildschweinen in Kontakt gekommen ist, muss zudem Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchführen. Das gilt auch für Autos und Hunde. Schweinehalter müssen überdies die Zahl ihrer Tiere sowie verendete oder kranke Schweine, besonders bei Fieber, dem Landrat melden. Zudem gilt ein Verbot der Freilandhaltung.
Die in der Verfügung festgelegten Maßnahmen treten 24 Stunden nach ihrer Veröffentlichung am Montagabend in Kraft.
"Jetzt ist es zentral, dass es uns gelingt, die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des lokalen Falls umzusetzen", sagte ein Sprecher aus dem nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium.
Am Dienstag wollen Agrarministerin Silke Gorißen (53, CDU) und Vertreter des Kreises Olpe über Einzelheiten informieren.
Titelfoto: Bildmontage: Lino Mirgeler/dpa, Christoph Schmidt/dpa