Absturzgefahr? Muss man den Balkon von Schnee befreien?
Nach einem starken Schneefall hört man das bekannte Kratzen der Schneeschieber auf den Wegen, die wieder begehbar gemacht werden. Aber muss man als Balkonbesitzer auch den Schnee vom Balkon räumen?
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Türmt sich nach einem starken Schneefall eine dicke Decke vor der Balkontür, fragt sich der ein oder andere sicherlich, wie viel Schnee so ein Balkon eigentlich tragen kann.
Besonders nasser Schnee wird bekanntermaßen schließlich schnell zu einer gefährlichen Last. Er bringt deutlich mehr Gewicht auf die Fläche als lockerer Pulverschnee.
Doch kann er sich, wenn er liegen bleibt, wirklich zu einer Belastungsprobe entwickeln?
Welche Pflichten haben Mieter oder Eigentümer im Winter? Wichtig ist auch die Frage, was beim Räumen erlaubt ist. Darf der Schnee einfach über die Brüstung geworfen werden oder drohen rechtliche Konsequenzen?
All das wird im Folgenden geklärt.
Muss man den Balkon von Schnee befreien?
Große Schneemengen können beim Tauen in die Wohnung eindringen und für Wasserschäden sorgen. Zudem besteht die Gefahr, dass sie vom Balkon stürzen und auf einem fremden Balkon oder auf der Straße landen.
Neben dieser Unfall- und Verletzungsgefahr durch herabfallende Schneemengen, kann das hohe Gewicht auch die Statik des Balkons gefährden. Während es sehr unwahrscheinlich ist, dass ein Balkon unter dem Gewicht abstürzt, können durch die Schneelast dennoch Schäden am Balkon und Haus entstehen.
Daher ist es ratsam, ab einer Schneedecke von etwa zehn Zentimeter den Schnee vom Balkon zu räumen.
Dabei gilt auf dem Balkon zwar keine allgemeine Räumpflicht, aber individuell kann durch die Vermietung im Mietvertrag die Verantwortung zum Schneeräumen auf dem Balkon übertragen werden.
Darf man Schnee vom Balkon werfen? Wie räumt man den Balkon?
Um den Balkon von Schnee zu befreien, scheint es am unkompliziertesten, ganz einfach den Schnee vom Balkon zu werfen. Das kann jedoch nicht nur zu Unfällen und Verletzungen, sondern auch zu Streit mit den Nachbarn oder Besitzern des Grundstücks unter einem führen.
Daher sollte man prinzipiell nicht einfach Schnee vom Balkon werfen.
Ausnahmen sind möglich, wenn man den jeweiligen Nachbarn unter sich bereits gefragt und Erlaubnis bekommen hat, oder sich dort gar nicht erst ein fremdes Grundstück, ein weiterer Balkon, ein Gehweg oder eine Straße befindet.
Ansonsten gilt es, den Schnee anderweitig zu entsorgen.
Dafür wird auf dem Balkon oben, also beispielsweise auf der Brüstung, begonnen, den Schnee mit einem Handfeger und einer Schaufel in einen großen Eimer zu füllen. Anschließend wird sich bis zum Boden gearbeitet.
Möglichkeit 1: Eine Maßnahme ist es, den Schnee im Eimer nach draußen zu transportieren. Vor dem Haus kann er auf einer Fläche entsorgt werden - allerdings nicht auf einem Weg oder auf Pflanzen.
Möglichkeit 2: Alternativ kann der Eimer auch in der Badewanne oder Dusche geleert werden. Dort läuft der geschmolzene Schnee gleich ab und man erspart sich längere Wege nach draußen.
Ist man dabei, den Schnee vom Balkon zu räumen, sollte man auch den Abfluss des Balkons nicht vergessen. Dieser muss dringend frei von Schnee gemacht werden, sodass das Wasser nach dem Tauen abfließen kann, und nicht gefriert und den Abfluss weiter verstopft.
Auch sollte auf dem Balkon kein Salz gestreut werden, da dieses - je nach Material - für Schäden sorgen kann.
Lesetipp: Kann man getauten Schnee als Gießwasser verwenden?
Fazit
Nach starken Schneefällen sollte man den Schnee vom Balkon räumen. Dies ist keine Pflicht, kann jedoch Unfälle oder Schäden durch herabfallenden Schnee oder Wasserschäden verhindern.
Dazu entsorgt man ihn mit einem Eimer draußen oder in der Badewanne. Den Schnee vom Balkon werfen sollte man dagegen nicht.
Titelfoto: 123rf/kech
