Anzeigen in Sachsen um knapp 50 Prozent gestiegen: Das müsst Ihr bei der Drohnen-Nutzung beachten

Chemnitz - Die Nutzung von Drohnen wird immer beliebter: Inzwischen nutzen nicht mehr nur Feuerwehr, Verwaltung und Co. die Fluggeräte, sondern auch immer mehr private Personen. Doch mit der Zahl der registrierten Geräte steigt auch die Zahl der Anzeigen.

Mithilfe von Drohnen kommen besondere Ahmen zustande, wie diese Wasserrutsche aus der Luft.  © Sebastian Kahnert/dpa

"Mit Drohnen lassen sich Städte und Landschaften aus einer neuen Perspektive erleben. Wichtig ist aber, dass Drohnenbetreiber die geltenden Regeln kennen und einhalten. Nur so lassen sich Sicherheit im Luftraum und der Schutz der Privatsphäre gewährleisten", erklärt Béla Bélafi (52), Präsident der Landesdirektion Sachsen.

Allein in den vergangenen drei Jahren stiegen Anzeigen im Zusammenhang mit Drohnenflügen um knapp 50 Prozent. Während 2023 im Freistaat noch 58 Anzeigen registriert wurden, waren es 2024 schon 79 und im vergangenen Jahr 87.

"In vielen Fällen wurden Bußgeldbescheide erlassen", so die Landesdirektion.

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Die Landesdirektion ist als Luftfahrtbehörde unter anderem für die Genehmigung, die Aufsicht und die Regelung des Betriebs von Drohnen zuständig, ebenso als Zentrale Bußgeldstelle für Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Falsch kann man viel machen, auch wenn man nur eine kleine Drohne besitzt.

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Deutschlandweit knapp 800.000 schwere Drohnen registriert

Drohnen werden in verschiedene Kategorien eingeteilt. Für kleine Geräte braucht man keine Genehmigung, muss aber trotzdem einiges beachten.  © Bildmontage: 123RF/alfexe, Peter Gercke/dpa-Zentralbild/dpa, Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Dazu zählen Fluggeräte mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm, für die in der Regel keine Aufstiegsgenehmigung nötig ist, denn diese Drohnen fallen in die sogenannte "offene Kategorie".

Die Drohnen dürfen nicht höher als 120 Meter über dem Grund fliegen und müssen jederzeit in Sichtweite des Piloten bleiben. "Je nach Drohnenklasse und Unterkategorie sind außerdem Mindestabstände zu unbeteiligten Personen einzuhalten und Einschränkungen beim Betrieb über Wohn-, Gewerbe- und Verkehrsflächen zu beachten", teilt die Landesdirektion mit. Auch Menschenmengen dürfen nicht überflogen werden.

Neben Privatsphäre und Persönlichkeitsrechten müssen zudem Flugverbotszonen - wie kritische Infrastruktur oder Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr - beachtet werden.

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Wer eine schwerere Drohne besitzt, muss sich registrieren lassen und eine Registrierungsnummer (eID) gut sichtbar an dem Gerät anbringen. Zudem ist für viele Drohnenflüge ein EU-Kompetenznachweis erforderlich, der sogenannte Drohnenführerschein.

Deutschlandweit sind knapp 800.000 solcher Drohnen registriert.

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