Dresden/Döbeln - Armes Sachsen! Bezahlt der Freistaat zu wenig für den Unterhalt seiner Polizeihunde? Das ist nicht die einzige Frage, die der Sächsische Rechnungshof im zweiten Band seines Jahresberichts 2025 kritisch anmerkt. Drei Beispiele.
Billige Diensthunde
Insgesamt 107 Polizeihunde sind derzeit in Sachsen im Einsatz, zwischen 2020 und 2023 zwei- bis dreimal im Monat. 130.000 Euro sieht der sächsische Haushalt dafür jährlich vor, Anschaffung, Ausrüstung und Ausbildung inklusive. 90 Euro monatlich bekommt ein Hundeführer für die Haltung seines Tieres, das in der Regel als Familienmitglied bei ihm zu Hause lebt.
Der Betrag müsse überdacht werden, so der Rechnungshof in dem Bericht. Was außerdem fehlt, sei eine Bedarfsplanung, also etwa wie viele Hunde nötig sind oder ob welche angeschafft werden müssen, sagte Rechnungshofdirektor Gerold Böhmer (60).
Verspätete Jahresbilanzen
Wie viel Geld am Ende des Jahres bleibt, weist der Jahresabschluss aus. Für die Aufstellung lassen sich sächsische Städte und Gemeinden aber viel zu viel Zeit, im Schnitt 4,6 Jahre.
"Ohne fristgerecht aufgestellte Jahresabschlüsse fehlt in den Kommunen die Grundlage für eine geordnete Haushaltswirtschaft", sagte Rechnungshofpräsident Jens Michel (58). Das Innenministerium müsse reagieren, forderte er.
Zuständiges Sächsisches Immobilien- und Baumanagement inseriert nicht
Geerbte Immobilien
Wenn ein Verstorbener keine Erben hinterlässt, geht das Erbe an den Staat. Bei jeder zehnten sogenannten "Fiskalerbschaft" gehören auch Immobilien zum Nachlass, die dann zu Geld gemacht werden.
Aber das zuständige Sächsische Immobilien- und Baumanagement (SIB) inseriert nicht auf den gängigen Immobilienseiten im Netz. Damit könnte die Abwicklung dieser Nachlässe beschleunigt werden.
"Zudem würden die Erlöse der Staatskasse schneller zufließen", hat Rechnungshofdirektorin Skadi Stinshoff (54) herausgefunden.