Zoff zwischen Görlitzer CSD und Landratsamt: Entscheidung über Eilantrag gefallen

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Görlitz - Dicke Luft zwischen dem Görlitzer CSD und dem Landratsamt! Die Behörde hatte der Abschlussveranstaltung "Picknick der Vielfalt", geplant am kommenden Samstag, den Status als geschützte Versammlung aberkannt. Dagegen gingen die Organisatoren rechtlich vor. Eine erste Entscheidung ist nun gefallen.

Der Görlitzer CSD sieht sein "Picknick der Vielfalt" als Versammlung an. Das Landratsamt ist bislang anderer Meinung. (Archivbild)
Der Görlitzer CSD sieht sein "Picknick der Vielfalt" als Versammlung an. Das Landratsamt ist bislang anderer Meinung. (Archivbild)  © Danilo Dittrich/DPA

So lehnte das Verwaltungsgericht Dresden einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung am Freitag ab, wie es in einer Mitteilung heißt.

Demnach müsse die Versammlungsbehörde ergänzende Angaben prüfen, die der CSD-Verein erst während des Gerichtsverfahrens zum Programmpunkt gemacht habe. Der Landkreis wolle dies Anfang der kommenden Woche tun.

Damit bleibt zunächst ungeklärt, ob auch das "Picknick der Vielfalt" unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fällt. Falls nicht, dann würden auf die Veranstalter zusätzliche Auflagen und Gebühren für Absperrung, Sicherheit und Reinigung zukommen.

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"Wir haben monatelang kooperiert, jede Nachfrage beantwortet und am Ende sogar für jede einzelne Person auf der Bühne schriftlich begründet, warum ihr Beitrag politisch ist. Dass die Behörde danach zu dem Ergebnis kommt, unser Programm sei keine Versammlung, ist absurd", beklagte im Vorfeld der Vorsitzender des CSD Görlitz-Zgorzelec.

Ein ähnlicher Streit spielte sich zuletzt in Dresden ab. Die Landesdirektion hatte dem CSD-Straßenfest abgesprochen, eine genehmigungsfreie Versammlung zu sein. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen folgte dem jedoch nicht. Auch der Görlitzer CSD hat die Möglichkeit, beim OVG Beschwerde einzulegen.

Titelfoto: Danilo Dittrich/DPA

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