Zeuge nach dramatischem Unfall im Erzgebirge: "So blöd kann keiner sein, hier zu überholen"
Zwönitz - Diese völlig unvernünftige Überholaktion endete mit einem Horror-Crash: Ein Audi-Fahrer (35) setzte auf einer Staatsstraße im Erzgebirge trotz klaren Verbots zu einem riskanten Fahrmanöver an und löste einen Massencrash aus! Ein Zeuge schildert die dramatischen Sekunden.
Das Unfall-Drama spielte sich gegen 17.45 Uhr auf der S258 bei Zwönitz ab. Laut Polizei überholte der 35-jährige Audi-Fahrer trotz zweifach durchgestrichener Mittellinie in einer Kurve - mit fatalen Folgen!
Ein Zeuge schilderte den heftigen Überhol-Crash: "Ich hab in den Rückspiegel geschaut und zwei Lichter gesehen und dachte: 'So blöd kann keiner sein, hier zu überholen!'"
Der Zeuge reagierte blitzschnell und drückte auf die Bremse. In diesem Moment kam der Audi vorbeigeschossen - es knallte gewaltig.
Der Audi krachte frontal mit einem Land Rover (Fahrer: 63) zusammen. Dieser geriet nach dem Crash ins Schleudern, knallte gegen ein weiteres Auto, wurde dann gegen einen Lkw gedrückt und prallte schlussendlich in die Leitplanke. Zwei weitere Fahrzeuge stießen aufgrund herumfliegender Trümmerteile zusammen. Insgesamt wurden sechs Fahrzeuge beschädigt.
Schnell rückten Rettungskräfte, Polizei und Feuerwehr an. Auf etwa 200 Metern bot sich den Einsatzkräften ein wahres Trümmerfeld. Zunächst kümmerten sich die Retter um die Verletzten.
Zudem musste die Unfallstelle ausgeleuchtet werden. Die S258 wurde komplett gesperrt.
Nach Überhol-Crash im Erzgebirge: Ein Schwer-, zwei Leichtverletzte
Der Audi-Fahrer wurde durch den Unfall in seinem Fahrzeug eingeklemmt und musste von der Feuerwehr befreit werden. Er wurde laut Polizeiangaben schwer verletzt.
Der Land-Rover-Fahrer und seine Beifahrerin kamen mit leichten Verletzungen davon. Durch den Unfall entstand laut Polizei ein Sachschaden von etwa 120.000 Euro.
Nach etwa fünfeinhalb Stunden waren die Aufräumarbeiten abgeschlossen, die Straße konnte wieder freigegeben werden.
Titelfoto: Bildmontage: André März (3)
