Wenn der Nachbar den Nachbarn filmt: Mehr Beschwerden wegen illegaler Videoüberwachung

Dresden - Achtung, Kamera! Immer mehr Menschen beschweren sich bei der sächsischen Datenschutzbeauftragten Juliane Hundert (48, Grüne) über Videoüberwachungen. 2025 gingen in den ersten neun Monaten des Jahres rund 250 Beschwerden ein. Das war ein Plus von 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Die Sächsische Datenschutz-und Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert (48, Grüne) erhält von Jahr zu Jahr mehr Beschwerden wegen umstrittener Videoüberwachungen.
Die Sächsische Datenschutz-und Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert (48, Grüne) erhält von Jahr zu Jahr mehr Beschwerden wegen umstrittener Videoüberwachungen.  © Petra Hornig

Der Anstieg ließ sich fast ausschließlich auf Fälle zurückführen, in denen Privatleute im Wohn- und Nachbarschaftsumfeld Kameras einsetzen.

Hundert: "Videoüberwachung vermittelt ein Gefühl von Sicherheit, und dieses Bedürfnis verstehe ich. Im privaten Bereich ist sie auch unter gewissen Voraussetzungen zulässig.

Der öffentliche Raum oder anliegende Grundstücke dürfen aber nicht überwacht werden."

Dauerbrenner-Thema: Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Wer sich vor Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus schützen möchte, sollte bedenken, dass viele Täter Kameras nicht abschrecken werden. (Symbolfoto)
Wer sich vor Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus schützen möchte, sollte bedenken, dass viele Täter Kameras nicht abschrecken werden. (Symbolfoto)  © 123RF

Videoüberwachung ist ein Dauerbrenner-Thema, seit die Technik erschwinglich und jederzeit verfügbar geworden ist. Aufsehen erregte zuletzt ein Fall im Erzgebirge.

Dort bespitzelte ein Unternehmen seine Kunden auf dem Parkplatz in Bild und Ton. Kameras erfassten sogar öffentliche Straßen, Gehwege und die Nachbarn auf deren Grundstücken.

In Plauen gab es Beschwerden, weil ein Hausbesitzer nicht nur den Eingangsbereich seiner Immobilie, sondern auch eine benachbarte Haltestelle im Fokus hatte.

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"Big Brother"-Fans müssen für den unzulässigen Einsatz von Kameras oder Dashcams mit empfindlichen Strafen rechnen. Im gewerblichen Bereich können diese sogar in die Millionen gehen.

Juliane Hundert: "Videoüberwachung stellt grundsätzlich einen enormen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen dar. Darüber sollten sich Kamerabetreiber im Klaren sein. Sie sind in der Pflicht, genau zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen ihre Videoüberwachung rechtlich erlaubt ist."

Titelfoto: Montage: Petra Hornig, 123RF

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