Dresden - Eine IT-Gruppe aus Dresden läuft Sturm gegen die umstrittene Erneuerung des Sächsischen Polizeigesetzes und warnt vor einem Angriff auf die Demokratie sowie vor dem Ende der Unschuldsvermutung.
Nachdem der Gesetzentwurf vom Kabinett zu Wochenbeginn vorgestellt wurde, wird nun der Landtag darüber beraten, ob die sächsische Polizei im Zuge ihrer Arbeit künftig unter anderem auf modernste KI-Technik, ausgeweitete Videoüberwachung im öffentlichen Raum oder Elektroimpulsgeräte mit mannstoppender Wirkung (Taser) zurückgreifen darf.
Für den Chaos Computer Club Dresden (CCC oder auch C3D2) sei dieser Gesetzentwurf jedoch vielmehr mit einer "Blaupause für den Überwachungsstaat" gleichzusetzen, der an den Film "Minority Report" erinnere.
Zur Erinnerung: In dem Hollywood-Streifen aus dem Jahr 2002 jagt Tom Cruise (63) Verbrecher mithilfe von Künstlicher Intelligenz, bevor sie ihre geplante Straftat überhaupt begehen können.
In einer Mitteilung schrieb die Gruppe, die die Funktionsweise von IT-Systemen erforscht und sich dabei für die Achtung von Bürgerrechten einsetzt, am Donnerstag: "Wie auch in bekannten Dystopien wird dadurch die Unschuldsvermutung abgeschafft und soll durch ein allumfassendes System von Sensoren und Daten ersetzt werden, die automatisiert und algorithmisiert Verbrechen verhindern und potentielle Verbrecher*innen bestimmen sollen."
Damit kritisierte die Dresdner IT-Institution besonders die Einrichtung eines sogenannten "Pre-Crime"-Systems, welches mithilfe von erfassten Daten mögliche Straftaten vorhersagen soll - etwa das "Gotham"-Programm des Unternehmens "Palantir" und dessen umstrittenen Gründer Peter Thiel (58).
Chaos Computer Club Dresden fordert Landtag auf, Gesetzentwurf abzulehnen
Ein solches Überwachungssystem sei aus Sicht des Chaos Computer Clubs jedoch nicht mit der Verfassung vereinbar: "Sie untergraben die Unschuldsvermutung, basieren immer auf verzerrten Daten und verzerrenden Algorithmen, verdächtigen und vorverurteilen grundsätzlich jeden Menschen. Solche Systeme sind im Kern antidemokratisch und werden auch deshalb von autoritären Kräften begrüßt."
Zu einer ähnlichen Einschätzung kam 2024 bereits der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, der dem Landtag damals auftrug, das Gesetz bis zum 30. Juni 2026 verfassungskonform umzugestalten.
"Schaut man sich den neuen Gesetzesentwurf an, stellt sich die Frage, ob Innenminister Armin Schuster (CDU) und das Sächsische Kabinett überhaupt die Kritik des Landesverfassungsgerichts (LVerfG) an der Gesetzesvorlage verstanden haben", resümierte der Dresdner Computer Club.
Wichtige Fragen bezüglich der Datenerfassung, Vorratsdatenspeicherung sowie der Kontrolle des Systems blieben weiterhin ungeklärt. Aus diesem Grund forderte der Chaos Computer Club den Landtag dazu auf, den Gesetzentwurf abzulehnen und "stattdessen die bürgerlichen Rechte zum Schutz vor zukünftigen Angriffen auf demokratische Freiheiten zu stärken."