Über den Haufen gerannt - ein Fall fürs oberste Gericht
Zwickau/Dresden - Ein Gassi-Gang beschäftigt die höchste sächsische Justiz: Diana R. war mit Hund und Mann im Mai '23 in der Zwickauer Innenstadt unterwegs. An diesem Sonntag fand der Stadtlauf statt. Ein Teilnehmer rannte sie auf der Rennstrecke um, R. brach sich das Handgelenk. Selbst schuld, urteilte das Zwickauer Landgericht. Doch Diana besteht aufs Schmerzensgeld.

Der Bruch ist verheilt und die Orthese bezahlt. Und doch schwillt Dianas linkes Handgelenk ständig an, drehen kann sie es kaum noch. Am folgenreichen 14. Mai führte sie daran noch den Familienhund durch Zwickau.
Vom dort stattfindenden Lauf hatte sie natürlich etwas mitbekommen, schließlich trabten 1050 Läufer durch die Innenstadt. Doch mit einem Zusammenstoß hatte sie nicht gerechnet.
Vom Rosengässchen auf die Marienstraße abbiegend, hatte sie nicht richtig geguckt - und wurde prompt von Läufer S. erwischt. Ein fahrlässiger Fehler ihrerseits, wie das Oberlandesgericht am Mittwoch feststellen musste.
Diana hatte zuvor zwar eine Absperrung "überwunden", die andere Seite der Unfallstelle war abgesperrt und von einer 14-jährigen Ordnerin bewacht. Doch dem Richter zufolge hätte der Veranstalter auch diese Seite mit Band, Schild oder (volljährigem) Ordner sperren müssen.

Das Zwickauer Landgericht hatte im März noch den veranstaltenden SV Vorwärts Zwickau und Läufer S. freigesprochen. Am Mittwoch einigte man sich am Oberlandesgericht Dresden auf einen Vergleich: 4000 Euro ohne weitere Ansprüche für die Klägerin, der Läufer blieb unbehelligt.
Und weil der laufen - und versehentlich auch jemanden umlaufen - darf, trägt Diana mehrere Teile der Verfahrenskosten.
Ob sich das alles gelohnt hat, blieb offen.
Titelfoto: Montage: Ralph Kunz, IMAGO/Rolf Poss