Doch keine Ausnahmeregelung? Goldschakal auf Sylt darf vorerst nicht geschossen werden
Von Sönke Möhl
Schleswig/Sylt - Der Goldschakal, der Lämmer auf Sylt gerissen hat, darf vorerst nicht abgeschossen werden.
Alles in Kürze
- Goldschakal auf Sylt darf vorerst nicht geschossen werden
- Schleswiger Verwaltungsgericht erlässt Hängebeschluss
- Naturschutzverband klagt gegen Ausnahmegenehmigung
- Mindestens 90 Schafe und Lämmer getötet
- Goldschakal ist eine geschützte Art

Einen entsprechenden sogenannten Hängebeschluss erließ das Schleswiger Verwaltungsgericht. Damit sei noch keine Entscheidung im Eilverfahren verbunden, sagte eine Sprecherin.
Ein Naturschutzverband hatte sich gegen die Ausnahmegenehmigung des Landesamts für Umwelt an das Gericht gewandt. Mit dem Hängebeschluss soll sichergestellt werden, dass vor einer Entscheidung in der Sache keine unumkehrbaren Tatsachen geschaffen werden. Jetzt müssten zunächst die Akten gesichtet werden.
Auf Sylt hatten Jäger bereits mit der Suche nach dem Tier begonnen, das seit dem 19. Mai mindestens 90 Schafe und Lämmer getötet haben soll.
Das Landesamt für Umwelt erteilte daraufhin eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss.
Der Goldschakal ist eine geschützte Art. Aus dem Südosten Europas sind Goldschakale in den Norden und Westen gewandert und inzwischen auch in mehreren Regionen Deutschlands vertreten.
Titelfoto: 123rf/sourabhbharti