Magdeburg - Nach den heftigen Ausschreitungen beim Derby gegen Dynamo Dresden hat der DFB eine Hammer-Strafe gegen den 1. FC Magdeburg verhängt. So erhält der Verein eine Blocksperre, die schon im kommenden Heimspiel gegen den SV Darmstadt 98 gilt. Zudem muss der Club eine hohe Geldstrafe zahlen. Das teilten der Verein sowie der DFB am Dienstag mit.
Geisterspiele, wie von der Polizeigewerkschaft in den letzten Wochen häufig gefordert, wird es allerdings nicht geben. Es handelt sich um einen Teilausschluss. Dieser beschränkt sich auf die Blöcke 3-6, wodurch allerdings fast die gesamte Nordtribüne und damit die Heimkurve betroffen ist.
Einen weiteren Teilausschluss verhängte der DFB auf Bewährung, das heißt, dass dieser erst greift, sollte es demnächst erneut zu Ausschreitungen kommen. Den ersten Teilausschluss muss der 1. FC Magdeburg bereits beim Heimspiel gegen Darmstadt am 13. März ertragen. Dauerkarten und Tagestickets für die Blöcke 3-6 werden dann nicht mehr zum Zutritt berechtigen.
Außerdem wartet auf die Elbestädter eine saftige Geldstrafe. Neben den Auseinandersetzungen mit der Polizei, wofür der FCM 60.000 Euro bezahlen muss, wird auch das Pyro-Feuerwerk teuer. Dafür verhängte das Sportgericht eine Geldstrafe in Höhe von 126.000 Euro.
Laut FCM soll die organisatorische Abwicklung bezüglich bereits gekaufter Ticket in naher Zukunft über ihre Kanäle kommuniziert werden.
1. FC Magdeburg gilt laut DFB als Wiederholungstäter
"Im Strafmaß haben wir berücksichtigt, dass der Verein wiederholt durch Fehlverhalten seiner Anhänger sportgerichtlich in Erscheinung getreten ist", begründet Stephan Oberholz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, die Entscheidung.
Im weiteren Verlauf der Mitteilung hieße es, dass das oberste Ziel ein sicheres Stadionerlebnis sei: "Dabei bauen wir auf Kommunikation, Dialog und Austausch in den Vereinen und genauso auf eine Selbstregulierung innerhalb der Kurve", äußert sich Thomas Bergmann.
Laut dem DFB haben diese Maßnahmen nicht gewirkt, "sodass Kontrollausschuss und Sportgericht in diesem extremen Einzelfall im Sinne der Masse der friedlichen Fans gezwungen waren, andere Mittel zu ergreifen", wird Bergmann in der Mitteilung zitiert.
In der Pressemitteilung des 1. FC Magdeburg heißt es, dass keine weiteren Rechtsmittel genutzt werden, um Einspruch einzulegen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.